Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen 30-Jährigen bestätigt, der Fussball-Wettbetrügern als Mittelsmann in der Schweiz gedient haben soll.
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Symbolbild - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen 30-Jährigen bestätigt, der Fussball-Wettbetrügern als Mittelsmann in der Schweiz gedient haben soll.
  • Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar vor dem Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe gefordert.

Ein 30-jähriger, welcher Fussball-Wettbetrügern als Mittelsmann in der Schweiz gedient haben soll, wurde vom Bundesgericht freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar vor dem Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe gefordert.

Das Bundesgericht ist in einem am Donnerstag publizierten Entscheid der Urteilsbegründung des Bundesstrafgerichts gefolgt. So mache sich des Betrugs schuldig, wer «jemanden», also einen Menschen, täusche. Weil die Wetten für die insgesamt acht in der Schweiz durchgeführten Fussballspiele im Jahr 2012 aber wahrscheinlich im Internet abgeschlossen worden seien, sei eben kein Mensch getäuscht worden.

Änderung des Geldspiel- und Sportförderungsgesetzes

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die Bundesanwaltschaft nicht genau habe feststellen können, bei welchen Wettbüros die Wetten platziert worden seien. Das sei jedoch notwendig, um dem Anklagegrundsatz zu genügen. Dieser besagt, dass ein Angeklagter wissen muss, wessen er beschuldigt wird und was für ein Sachverhalt dem zugrunde liegt. Unterdessen hat der Gesetzgeber die Problematik erkannt und das Geldspiel- und Sportförderungsgesetz geändert.

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