Vermieter wegen Diebstahls von Louis-Vuitton-Taschen verurteilt

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Lausanne,

Ein Vermieter auf Diebestour: Er stahl seiner Untermieterin Luxusstücke im Wert von über 10'000 Franken – jetzt muss der Waadtländer ins Gefängnis.

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Ein Vermieter muss wegen Diebstahls von Louis-Vuitton-Taschen ins Gefängnis. (Symbolbild) - Louis Vuitton

Ein Mann aus der Waadt muss wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs ins Gefängnis. Er schlich sich an Silvester in die Wohnung seiner Untermieterin ein und nahm dort einen Koffer und eine Tasche von Louis Vuitton sowie einen Ring mit.

Die gestohlenen Sachen hatten einen Wert von über 10'000 Franken. Weil es nicht die erste Diebestour des Mannes war, muss er fünf Monate ins Gefängnis. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die junge Untermieterin hegte von Beginn an den Verdacht, dass ihr Vermieter sie um ihre Markenstücke gebracht hatte. Dieser Verdacht wurde durch ein Foto verstärkt, das der Vermieter im Internet postete. Darauf war dessen Tochter zu sehen, die auf einem Louis-Vuitton-Koffer sass.

Die junge Frau bat die Polizei, eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchzuführen, aber die Staatsanwaltschaft lehnte ab. So entschied sie sich für Selbstjustiz, die offensichtlich weit über das Ziel hinausschoss. Denn sie wurde schliesslich wegen versuchter Tötung verurteilt.

Hund als Ausrede

Der Vermieter bestritt den Diebstahl stets. Er behauptete, die Ersatzschlüssel für die Wohnung verloren zu haben. Der Hauswart sagte hingegen aus, am Abend des Diebstahls das Auto des Vermieters mit eingeschalteten Scheinwerfern gesehen zu haben. Dazu sagte der Vermieter, dass er mit seinem Hund spazieren gegangen sei- nur wohnte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Gegend.

Zu den im Internet veröffentlichten Fotos sagte er, der darauf zu sehende Koffer gehöre seiner Schwester. Sie bestritt dies allerdings. Diese Aussage erklärte der Vermieter damit, dass seine Schwester einen Gehirntumor habe. Beweise dafür brachte er nicht vor.

Für das Waadtländer Kantonsgericht steht aufgrund der Indizien fest, dass der Vermieter die Luxusgüter der jungen Frau stahl. Das Bundesgericht hat diese Auffassung in allen Punkten bestätigt.

Für den Vermieter war dies nicht die erste Wohnung, die er heimgesucht hatte. Zwischen 2015 und 2023 beging er sechs Straftaten, darunter vier ähnliche Fälle von Diebstahl und Hausfriedensbruch.

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