13-Jährige vergewaltigt: Sieben Jahre Freiheitsstrafe für Täter
Im August 2023 vergewaltigte ein Mann am Genfersee eine 13-Jährige brutal. Nun hat das Bundesgericht seine Verurteilung vollumfänglich bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann hat im August 2023 eine 13-Jährige am Genfersee brutal vergewaltigt.
- Nun hat das Bundesgericht seine Verurteilung vollumfänglich bestätigt.
- Der Mann muss sieben Jahre ins Gefängnis und kassiert 15 Jahre Landesverweis.
Ein Vergewaltiger muss sieben Jahre hinter Gitter und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes bestätigt. Er vergewaltigte am Abend des 1. August 2023 ein 13-jähriges Mädchen brutal.
Das Mädchen machte einen Spaziergang, als sie von einem Passanten angesprochen wurde. Sie setzte ihren Weg fort, doch der Mann folgte ihr und belästigte sie weiter, obwohl sie ihm ihr Alter nannte.
Mann verletzte und vergewaltigte 13-Jährige und filmte
An einem menschenleeren Strand am Genfersee im Kanton Waadt vergewaltigte der Mann das Mädchen schliesslich. Es versuchte währenddessen, sich mit einem Taschenmesser zu wehren.
Damit fügte der Täter der 13-Jährigen eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde am Oberschenkel zu. Er verletzte sie zudem am Kopf und filmte die Vergewaltigung mit seinem Mobiltelefon.
Der Vergewaltiger floh, während das Mädchen unter Schock stand. Es versuchte, den Weg zurückzufinden.
Vor Ort festgenommen
Einige junge Leute kamen ihm zu Hilfe, als sie bemerkten, dass es weinte und desorientiert war. Sie riefen die Polizei, nachdem es ihnen erzählt hatte, vergewaltigt worden zu sein.

Das Mädchen konnte ihnen ihren Angreifer zeigen, der sich noch in der Nähe befand. Die Polizei griff ein und nahm ihn vor Ort fest.
Der Täter wurde 2025 in zweiter Instanz wegen sexueller Handlungen mit Kindern, qualifizierter Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung für schuldig befunden. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun vollumfänglich bestätigt.
Zu seiner Verteidigung stellte der Vergewaltiger die Aussage seines Opfers in Frage. Zunächst hatte er jeglichen Geschlechtsverkehr bestritten, bevor er behauptete, dieser sei einvernehmlich gewesen. Ausserdem gab er an, das Opfer habe ihm gesagt, sie sei volljährig.












