Die Neuauflage des Prozesses um die Immobilienpleite Bad Rans findet Ende August in St. Gallen statt.
Gericht
Das Bundesgericht rügt an Freispruch eines Betreuers - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im komplexen Immobilien-Betrugsfall, der bis ins Jahr 2005 zurückreicht, hatte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels Ende November 2018 die beiden Hauptangeklagten nach einer mehrtägigen Verhandlung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und weiterer Tatbestände zu Freiheitsstrafen von fünf respektive dreieinhalb Jahren verurteilt.

Vier weitere Beteiligte erhielten bedingte Freiheits- oder Geldstrafen.

Im Fall der gescheiterten Wohnbau-Genossenschaft Bad Rans im St. Galler Rheintal sollen die Beschuldigten 6,2 Millionen Franken als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.

Im Mai 2019 entschied dann aber das Bundesgericht, dass der Prozess wiederholt werden muss. Ein Laienrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland hätte für die Verhandlung in Ausstand treten müssen, weil er eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten unterhalten habe.

Nachdem weitere Ausstandsbegehren gegen Personen, die für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland tätig sind, eingegangen waren, überwies die Anklagekammer das Verfahren an das Kreisgericht St. Gallen.

Ab dem 25. August verhandelt das Kreisgericht St. Gallen den aufwendigen Fall mit sieben Beschuldigten. Die Akten füllen über 50 Zügelkartons. Bis Anfang Oktober sind 15 Verhandlungstage vorgesehen. Mehrere Prozesstage werden vom Gerichtshaus ins St. Galler Waaghaus verlegt. Für den 8. November ist eine mündliche Urteilseröffnung vorgesehen.

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