Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Kindstötung
Das Bundesgericht verurteilte eine Frau wegen Kindstötung zu zweijähriger bedingter Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von zehn Jahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau wurde wegen Kindstötung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.
- Die Walliser Staatsanwaltschaft plädierte auch zehn Jahre Haft wegen Mordes.
- Die maximale Strafe beträgt allerdings drei Jahre Gefängnis.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Frau wegen Kindstötung zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe bestätigt. Die Walliser Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch wegen Mordes und eine Strafe von zehn Jahren.
Keine psychische Störung
Das Bundesgericht kommt im veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass das Kantonsgericht zurecht den privilegierten Tatbestand der Kindstötung angewandt hat. Dieser kommt zum tragen, wenn eine Mutter während der Geburt oder kurz danach, ihr Kind tötet. Die maximale Strafe beträgt drei Jahre Gefängnis.
Entgegen der Ansicht der Walliser Staatsanwaltschaft muss die Mutter bei der Tat nicht an einer psychischen Störung gelitten haben. Eine solche hatte ein Gutachter nicht feststellen können. Gemäss Bundesgericht geht das Gesetz vielmehr davon aus, dass die Verantwortlichkeit einer Frau während des Geburtsvorgangs verringert ist.
Kindstötung und Schwangerschaft verheimlicht
Die heute 38-jährige Verurteilte brachte im Dezember 2015 ihr Kind alleine zu Hause zur Welt. Es war ihr viertes Kind. Rund zweieinhalb Stunden nach der Geburt erstickte sie das Baby und warf es anschliessend in den Müll.

Festgestellt wurde die Schwangerschaft per Zufall bei einer neurologischen Untersuchung im Oktober 2015. Die Frau reagierte negativ darauf und entschied, das Kind zur Adoption frei zu geben. Ihren Eltern und Kindern sowie dem Vater des Kindes verheimlichte sie die Schwangerschaft.