Kritik an Berner Polizeigesetz – jetzt berät Bundesgericht
Das Gesetz ist bereits in Kraft – dennoch befasst sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde zum Berner Polizeigesetz.

Das Bundesgericht berät über eine Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Polizeigesetz des Kantons. Der Verein kritisiert unter anderem die automatische Fahrzeugfahndung. Das Gesetz ist bereits in Kraft.
Die Organisation bemängelt darüber hinaus die revidierten Bestimmungen zu Körperkameras sowie die mögliche Anordnung von Videoüberwachungen entgegen dem Willen der Gemeinden. Diese Regelungen würden gegen zahlreiche Grundrechte verstossen und seien daher verfassungswidrig.
Im Zusammenhang mit dem Erfassen von Fahrzeugkennzeichen kritisieren die Beschwerdeführer die Aufbewahrungsdauer von bis zu 60 Tagen als übertrieben lang. Sie befürchten, dass eine Grundlage für eine systematische Überwachung geschaffen werde.
Die Regierung hielt hingegen fest, es würden hohe Anforderungen an die Auswertung der Daten gestellt. Sie verwies auch auf die vorgesehenen Auskunftsrechte und die unabhängige Kontrollinstanz, die die Rechte der Registrierten sichere.
Gesetz klar verabschiedet
Der bernische Grosse Rat verabschiedete die Teilrevision des Polizeigesetzes im November 2023 mit grosser Mehrheit, wobei Bestimmungen wie die Aufbewahrungsdauer umstritten waren.
Die Beschwerde reichte der Verein der Juristinnen und Juristen zusammen mit linken Parteien und Organisationen wie grundrechte.ch und humanrights.ch ein. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wies das Bundesgericht ab.










