Bundesgericht

Kritik an Berner Polizeigesetz – jetzt berät Bundesgericht

Keystone-SDA
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Bern,

Das Gesetz ist bereits in Kraft – dennoch befasst sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde zum Berner Polizeigesetz.

Kantonspolizei Bern
Das Bundesgericht berät über eine Beschwerde gegen das teilrevidierte Polizeigesetz des Kantons Bern. - keystone

Das Bundesgericht berät über eine Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Polizeigesetz des Kantons. Der Verein kritisiert unter anderem die automatische Fahrzeugfahndung. Das Gesetz ist bereits in Kraft.

Die Organisation bemängelt darüber hinaus die revidierten Bestimmungen zu Körperkameras sowie die mögliche Anordnung von Videoüberwachungen entgegen dem Willen der Gemeinden. Diese Regelungen würden gegen zahlreiche Grundrechte verstossen und seien daher verfassungswidrig.

Findest du Videoüberwachung im öffentlichen Raum sinnvoll?

Im Zusammenhang mit dem Erfassen von Fahrzeugkennzeichen kritisieren die Beschwerdeführer die Aufbewahrungsdauer von bis zu 60 Tagen als übertrieben lang. Sie befürchten, dass eine Grundlage für eine systematische Überwachung geschaffen werde.

Die Regierung hielt hingegen fest, es würden hohe Anforderungen an die Auswertung der Daten gestellt. Sie verwies auch auf die vorgesehenen Auskunftsrechte und die unabhängige Kontrollinstanz, die die Rechte der Registrierten sichere.

Gesetz klar verabschiedet

Der bernische Grosse Rat verabschiedete die Teilrevision des Polizeigesetzes im November 2023 mit grosser Mehrheit, wobei Bestimmungen wie die Aufbewahrungsdauer umstritten waren.

Die Beschwerde reichte der Verein der Juristinnen und Juristen zusammen mit linken Parteien und Organisationen wie grundrechte.ch und humanrights.ch ein. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wies das Bundesgericht ab.

Kommentare

User #6412 (nicht angemeldet)

Geht mal nach London: 40'000 Kameras, 2000 Leute für 24/7, über 2 Milliarden Kosten. Nutzen? Ein paar Taschendiebe. Die Kriminalstatistik zeigt keine Veränderung zur Pre-Kamera Zeit. Aber WIR wissen es ja besser. Bei UNS nützt das gaaanz sicher etwas.

User #8568 (nicht angemeldet)

Bevor ein Gesetz in Kraft tritt, dachte ich eigentlich, wenn die Referendumsfrist ohne Gegenstimmen verstrichen ist, dass es dann daran nichts mehr zu rütteln geben sollte. Aber offenbar liege ich hier falsch. Warum komme die Leute immer nachdem die Referendumsfrist abgelaufen oder seither vielleicht schon Wochen oder Monate verstrichen sind, wie die alte Fasnacht hinterher. Jetzt ist natürlich zu befürchten, dass beim neuen am 1.1.26 in Kraft getretene Stalking-Gesetz genau Dasselbe passiert????

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