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Bundesgericht: Terrier-Mischling darf nicht in Zürich bleiben

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Zürich,

Das Bundesgericht bekräftigt das Halteverbot eines bullartigen Terriers in Zürich.

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Das Bundesgericht bekräftigt das Halteverbot eines bullartigen Terriers in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde eines Hundehalters ab, dessen Terrier-Mischling als verbotener bullartiger Hund klassifiziert wurde.

Der Hund darf nicht im Kanton Zürich bleiben, berichtet «Goldküste24».

Der Hund wurde 2019 in Deutschland gekauft. Eine tierärztliche Begutachtung ergab, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mischling handelt.

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Das Bundesgericht bestätigte das Verbot des Vierbeiners. (Symbolbild) - keystone

Eine Rasse, die im Kanton Zürich verboten ist, wie die offizielle Webseite des Kantons erklärt. Seit 2005 reagiert der Kanton mit strengen Vorschriften auf gefährliche Hunderassen.

Die Liste umfasst 13 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier und Rottweiler. Deren Zucht und Haltung sind verboten, so ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Zürich.

Bundesgericht: Rechtsgrundlagen und Folgen für Hundehalter

Das Halteverbot dient dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Hundehalter benötigen eine Bewilligung, zudem müssen sie Schulungen absolvieren, heisst es in der Hundeverordnung des Kantons.

Kannst du die Entscheidung vom Bundesgericht nachvollziehen?

Das Bundesgericht unterstrich, dass persönliche Freiheitsrechte nicht das öffentliche Sicherheitsinteresse am Schutz vor Angriffen überwiegen. Die Entscheidung stützt sich auf eine medizinisch fundierte Einschätzung durch Amtstierärzte.

Der betroffene Hundehalter muss den Hund entweder in einen anderen Kanton verlegen oder abgeben. Selbst wenn der Hund friedlich ist, bleibt das Halteverbot bestehen.

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Kommentare

Luxy-1

Es sind in Zürich schon wieder 2 Tramms ineinander gecrasht, wann werden Die verboten? Die sind viel gefährlicher als Hunde.

User #5269 (nicht angemeldet)

Es gibt auch aggressive und auch sehr gefährliche Menschen, die man bestenfalls wegsperren kann. Das ist man oft unverhältnismäßig tolerant und hat jede noch so blöde Entschuldigung. Hunde sind nicht von Geburt an gefährlich. Es werden für Statussymbolzwecke, für Kämpfe usw. Hunde gezielt abgerichtet und die aggressivsten immer wieder zur Weiterzucht verwendet. Wen wundert es, dass diese bereits als Welpen misshandelten Tiere nicht besonders friedlich sind. Das sollte verboten und kontrolliert werden. Es sind nicht alle aus normaler Zucht hervorgegangen Listenhunde automatisch aggressiv. Sie haben aber sehr wohl ihren eigenen Charakter, wie wir Menschen auch. Oder sind wir alle immer so lieb?

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