Der Prozess rund um die Affäre des Spions Daniel Moser wurde beendet. Er muss eine bedingte Geldstrafe bezahlen.
Daniel Moser sagt, er habe sich nie als Spion gesehen.
Daniel Moser sagt, er habe sich nie als Spion gesehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Daniel Mosers Prozess wurde von der Bundesanwaltschaft beendet.
  • Der Spion wurde wegen versuchten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu verurteilt.
  • Er muss eine bedingte Geldstrafe abbezahlen.

Die Bundesanwaltschaft hat einen Schlussstrich unter die Affäre um den bereits in Deutschland verurteilten Spion Daniel Moser gezogen. Er wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Gemäss dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft, sowie der Keystone-SDA vorliegt, wurde Moser nun schuldig gesprochen. Dies wegen versuchten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes.

Verfahren seit 2015

Er wurde mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken, entsprechend 18'000 Franken, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten im Betrag von 13'000 Franken aufgebürdet und eine Ersatzforderung von 45'000 Franken zugunsten der Eidgenossenschaft gestellt.

Daniel Moser
Der Nachrichtendienst des Bundes hat im Fall Daniel Moser das Recht verletzt. - Keystone

Die Bundesanwaltschaft führte seit Januar 2015 ein eigenes Verfahren gegen Moser. Später weitete sie es zunächst auf eine weitere Person aus. Danach sogar auf noch zwei weitere Mitbeschuldigte mit Wohnsitz in Deutschland.

In einem Fall wurde ein Schuldspruch wegen Irreführung der Rechtspflege ausgestellt. In den beiden anderen Fällen wurde das Verfahren wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes eingestellt.

Schlechtes Zeugnis ausgestellt

Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet und später zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Er hatte im Auftrag von Kontaktleuten des Nachrichtendienstes des Bundes eine deutsche Sicherheitsfirma beauftragt. Sie sollten einen Maulwurf in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen platzieren.

Die Spionagetätigkeit stand im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CDs. Im November 2017 wurde der Schweizer in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe von fast zwei Jahren und einer Busse verurteilt. Ein deutsches Strafverfahren gegen den stellvertretenden Leiter des NDB im Nachgang zum Spionagefall war eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, Moser mit der Spionagetätigkeit in Deutschland beauftragt zu haben.

Die Affäre hat auch eine politische Komponente. So stellte die parlamentarische Aufsicht dem Nachrichtendienst des Bundes im Fall Moser ein schlechtes Zeugnis aus. Dieser soll das Gesetz missachtet und wertlose Informationen gesammelt haben und der NDB soll den Spion schlecht geführt haben.

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