Die Bundesanwaltschaft wirft einem Mann IS-Propaganda vor. Die Anklagepunkte müssen allerdings noch nachgebessert werden.
Bundesgericht
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft muss eine Anklageschrift klar genug umschreiben.
  • Sie werfen darin einem Mann unerlaubte Propaganda für den IS vor.
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Das Bundesstrafgericht hat eine Anklageschrift zur Nachbesserung an die Bundesanwaltschaft (BA) zurückgewiesen. Diese wirft einem Mann unerlaubte Propaganda für den IS und die Zugänglichmachung zu Gewaltdarstellungen vor, ohne die Anklagepunkte klar genug zu umschreiben.

Die BA hatte den Mann Anfang August 2018 mit einem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dagegen erhob der Betroffene Einsprache, so dass der Fall ans Bundesstrafgericht überwiesen wurde. Der Strafbefehl hat in solchen Fällen die Funktion einer Anklageschrift.

IS-Propaganda via Social Media

Wie das Bundesstrafgericht in einer heute Dienstag publizierten Verfügung festhält, genügt die Anklageschrift nicht dem Anklageprinzip. Gemäss diesem Grundsatz müssen die einer beschuldigten Person vorgeworfenen Taten möglichst kurz, aber klar beschrieben sein, damit sie sich ausreichend verteidigen kann.

Dem Mann wird vorgeworfen, dass er auf einer von ihm im November 2013 erstellten Website und auf einem 2011 erstellen Internetforum IS-Propaganda verbreitet habe. Beiträge mit IS-Propaganda soll er auf seinen Social-Media-Accounts wie Facebook mit den beiden Websites verlinkt haben.

Wie das Bundesstrafgericht festhält, fehlen Angaben zum Inhalt der strafrechtlich relevanten Inhalte. Auch sei deren genaue Zahl nicht aufgeführt. Weiter fehlten genaue zeitliche Angaben, was insbesondere auf die Anwendbarkeit des Al-Kaida-Gesetzes relevant sei. Dieses ist erst Anfang 2015 in Kraft getreten.

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