Drei Personen müssen sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen gewerbsmässigen Betrugs verantworten. Anträge der Verteidigung wurden zurückgewiesen.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht wies Anträge auf Einstellung eines Betrugsverfahren zurück.
  • Der Prozess gegen die drei Beschuldigten wird somit fortgesetzt.

In einem Betrugsprozess wies das Bundesstrafgericht alle Anträge der Verteidigung zurück. Die Hauptverhandlung wird damit fortgesetzt. Die Frage des langen Verfahrens – allfälliger Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot – wird zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens in der Hauptsache geprüft und gewürdigt.

Die Verteidigung hatte heute Montag zum Prozessauftakt in Bellinzona beantragt, das Verfahren einzustellen. Die lange Verfahrensdauer stelle einen krassen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot dar, sagte ein Verteidiger vor Gericht. Seit Eröffnung des Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft seien bereits 10 Jahre vergangen.

Die drei Schweizer müssen sich wegen gewerbsmässigen Betrugs in Millionenhöhe verantworten. Hauptbeschuldigte ist eine heute 59-jährige Frau aus dem Kanton Schaffhausen. Der zweite Beschuldigte ist 75 Jahre alt und lebt mittlerweile in Thailand. Der dritte Beschuldigte ist 58-jährig und lebt im Kanton St. Gallen.

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