In Genf hat der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet begonnen. Maudet wurde für eine bedingte Geldstrafe verurteilt.
Pierre Maudet
Pierre Maudet auf dem Weg in Genfer Berufungsgericht. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montag ist in Genf der Berufungsprozess gegen Ex-Staatsrat Pierre Maudet gestartet.
  • Maudet hatte eine Einladung für eine Reise nach Abu Dhabi angenommen.

In Genf hat am Montag der Berufungsprozess gegen Ex-Staatsrat Pierre Maudet begonnen. Er war in erster Instanz im Zusammenhang mit einer Reise nach Abu Dhabi wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden.

Das Polizeigericht urteilte im Februar, dass der Politiker ein Risiko, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, in Betracht gezogen, akzeptiert und in Kauf genommen habe, indem er die Einladung für die Reise angenommen hatte.

Der Aufenthalt in einem Luxuspalast war von zwei befreundeten Geschäftsleuten von Maudet arrangiert worden. Die Rechnung von mehreren Zehntausend Franken bezahlte die emiratische Königsfamilie.

Einspruch gegen Urteil des Polizeigerichts

Dagegen sprach das Gericht den früheren FDP-Politiker vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer von zwei befreundeten Unternehmern finanzierten Wahlumfrage frei.

Diese beiden Geschäftsleute, Magid Khoury und Antoine Daher, sowie Maudets ehemaliger Stabschef Patrick Baud-Lavigne, sitzen ebenfalls auf der Anklagebank. Auch sie haben gegen das Urteil des Polizeigerichts Einspruch erhoben.

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Pierre Maudet spricht während einer Militärzeremonie in Genf. (Archivbild) - Keystone

Laut dem erstinstanzlichen Urteil hatten die Unternehmer Khoury und Daher den Aufenthalt mit dem Ziel organisiert, sich das Wohlwollen des Staatsrats zu sichern. Sie wurden wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 240 beziehungsweise 180 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt.

Wegen Vorteilsnahme verurteilt

Maudets Ex-Stabschef wurde ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt. Zudem sprach ihn das Gericht wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig, weil er Informationen an die beiden Unternehmer weitergegeben hatte. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 300 Franken belegt.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hat gegen den Freispruch im Zusammenhang mit der Wahlkampffinanzierung Berufung eingelegt. Die Verhandlung wird voraussichtlich bis Mittwoch dauern. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

Maudet scheiterte im vergangenen März bei der Ersatzwahl in den Staatsrat, bei der er als Unabhängiger für seine eigene Nachfolge kandidiert hatte. Zuvor war er von seinen Amtskollegen in der Kantonsregierung schrittweise entmachtet worden.

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