Bei unbewilligten Demos, die ausarten, will das Berner Stadtparlament die Kosten auf die Teilnehmer überwälzen. Der Entscheid war relativ deutlich.
Coronavirus Demonstranten Bern
Demonstranten an der nicht bewilligten Corona-Demo stehen am 30. September 2021 auf dem Bahnhof Bern. - Nau.ch/Aydemir
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Bern können künftig Teilnehmer von Demonstrationen zur Kasse gebeten werden.
  • Dies aber nur, wenn die Demo unbewilligt war und ausartete.
  • Die Corona-Demos haben jeweils Kosten von bis zu 200'000 Franken verursacht.

Läuft in Bern eine unbewilligte Demonstration aus dem Ruder, sollen gewalttätige Teilnehmer zur Kasse gebeten werden können. Dieser Meinung ist das Berner Stadtparlament, das am Donnerstag eine Teilrevision des Kundgebungsreglements verabschiedete.

Eine Kostenüberwälzung bei Demo-Exzessen ist dank dem neuen kantonalen Polizeigesetz möglich. Die Vorlage wurde 2019 vom kantonalbernischen Stimmvolk gutgeheissen; sie fand damals auch in der rotgrünen Stadt Bern eine klare Mehrheit.

Wer das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung für gewalttätige Ausschreitungen missbrauche, solle nicht ungeschoren davonkommen, hiess es im Stadtrat. Zugleich betonten verschiedene Rednerinnen und Redner, dass das Grundrecht zu demonstrieren so gut wie möglich geschützt werden müsse.

Nur, wenn unbewilligte Demo ausartet

Deshalb wurde im Reglement ausdrücklich verankert, dass bei drei Arten von Kundgebungen keine Kostenüberwälzung erfolgen solle: Bei bewilligten Demos, bei Spontandemos sowie bei unbewilligten Kundgebungen, die nicht zu einer Gewalteskalation führen.

Sicherheitsdirektor Reto Nause (Mitte) gab zu verstehen, dass es diese Bestimmung seiner Ansicht nach nicht gebraucht hätte. Laut kantonaler Vorgabe sei die Kostenüberwälzung sowieso nur bei unbewilligten Kundgebungen mit Gewaltexzessen möglich.

Corona-Demos verursachten bis zu 200'000 Franken Kosten

Die Diskussion fand vor dem Hintergrund der vielen Kundgebungen von Massnahmenkritikern in Bern statt. Die meisten dieser Demos waren in den letzten Wochen unbewilligt, jede von ihnen verursachte Polizeikosten von 100'000 bis 200'000 Franken.

Sicherheitsdirektor Nause hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, er strebe eine Kostenüberwälzung an. Dabei geht es um Beiträge bis 10'000 Franken, in schweren Fällen bis 30'000 Franken. Allerdings gibt es dabei juristische Knacknüsse. So muss die Polizei allfällige Gewalttaten den betroffenen Personen nachweisen können.

Die Abstimmung über das teilrevidierte Kundgebungsreglement verlief im Stadtparlament einigermassen chaotisch. Erst kurz vor Mitternacht passierte die Vorlage die Schlussabstimmung mit 44 zu 26 Stimmen. Die SVP legte formell Protest gegen die Abstimmungskaskade ein.

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