Darf ich eine Kamera im Keller meines Mietshauses installieren?
Darf man im Keller des Mietshauses Kameras installieren, weil man einen Einbruch in den eigenen Kellerraum fürchtet? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Im Keller unseres Mietshauses halten sich immer wieder Personen auf, die dort nicht hingehören. Weil mein Kellerschloss leicht zu knacken ist, möchte ich eine Kamera installieren. Darf ich das?
Nein, du darfst im Keller des Mietshauses nicht einfach eine Kamera installieren. Auch im Keller gilt das Datenschutzgesetz (DSG) und der Schutz der Privatsphäre – unabhängig davon, ob du Mieter oder Eigentümer bist.
Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund besteht (zum Beispiel konkrete Einbrüche) und sie verhältnismässig ist.
Das heisst: Zuerst sind mildere Massnahmen wie ein besseres Schloss oder eine Alarmanlage zu prüfen.

Kommt eine Kamera ausnahmsweise in Betracht, darf sie nur dein eigenes Kellerabteil erfassen, andere Bewohner und die Vermieterin müssen transparent informiert werden, und Aufnahmen sind nur kurz aufzubewahren und bei fehlendem Vorfall zeitnah (in der Regel innert 24 Stunden) zu löschen.
Ohne diese Voraussetzungen ist das Installieren einer Kamera rechtlich unzulässig.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.








