Franken

Autofahrer aus Schwyz erhält 300-Franken-Busse wegen Haare Kämmen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Autofahrer aus Schwyz wurde beim Haare Kämmen während dem Autofahren erwischt. Nun muss er deswegen eine Busse von 300 Franken zahlen.

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Ein Autofahrer aus Schwyz erhält eine Busse von 300 Franken, weil er sich am Steuer die Haare kämmte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der bestrafte Autolenker war der Polizei im April 2019 auf der Autobahn A3 in Oberrieden ZH wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen.
  • Wie sich herausstellte, kämmte er sich während der Autofahrt die Haare.
  • Gebüsst wurde er mit 300 Franken.

Ein Autofahrer aus Schwyz muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er kämmte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare und fuhr dabei Schlangenlinien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Die zivilen Polizisten filmten die Schlangenfahrt des Mannes. Bei der anschliessenden Kontrolle gab dieser an, sich mit der Hand die Haare gekämmt zu haben. Dabei habe er zudem in den Rückspiegel geschaut. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Auto schywz
Schnell fahrendes silberenes Auto auf der Autobahn - Keystone - Community

Gegen die Busse des Statthalteramtes von zunächst 500 Franken wegen einfacher Verkehrsregelverletzung setzte sich der Mann zur Wehr. Sie wurde auf 300 Franken gesenkt. Danach kam jedoch das verwaltungsrechtliche Verfahren ins Rollen. Und das Verkehrsamt Schwyz ordnete im Juli 2019 wegen mittelschwerer Widerhandlung den Entzug des Führerausweises für einen Monat an.

Und dabei bleibt es auch. Weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten den Argumenten des Autolenkers, wonach die Widerhandlung nur Bagatellcharakter habe. So führt das Bundesgericht aus, ein Autolenker sehe sich jeweils nicht selbst im Rückspiegel. Dies bedeute, dass der Fahrer seine Sitzposition habe ändern müssen oder den Winkel des Spiegels.

Beides führe dazu, dass ein Autolenker sich nicht mehr voll auf den Verkehr und das Fahren konzentrieren könne. Zu beachten sei im vorliegenden Fall, dass die zwei Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und dann 20 Sekunden gedauert hätten. Bei einem Tempo von 120 Kilometern pro Stunde.

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