Tierschutz-Organisation kritisiert Halbwissen bei Reptilien-Haltern
Laut dem Verband Schweizer Tierschutz kommt es bei der Haltung von Reptilien zu vielen Missständen.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Reptilien-Besitzer sind sich wohl der Haltungs-Vorschriften nicht bewusst.
- Laut dem Schweizer Tierschutz kommt es dabei zu vielen Missständen.
- Zur Aufklärung soll nun ein Online-Tool dienen.
Bei der Haltung von Reptilien kommt es laut dem Verband Schweizer Tierschutz (STS) zu vielen Missständen: Vielen Haltern sei gar nicht bewusst, dass es zum Wohl der Tiere gesetzliche Vorschriften gebe. Ein Online-Tool soll nun der Aufklärung dienen.
Mit dem «Tierhaltungsrechner» lassen sich die gesetzlichen Minimalanforderungen und die vom STS empfohlenen Gehege-Grössen und Einrichtungen einfach und schnell berechnen. Das der Verband am Dienstag mit.
Reptilien sind in der Schweiz beliebte Heimtiere, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In 3,5 Prozent aller Haushalte - also in rund 132'000 Haushalten - leben griechische Landschildkröten, Kornnattern, Leopardgeckos oder andere Reptilien.

Nach einer anonym durchgeführten Umfrage schreibt der STS von «besorgniserregenden Resultaten». Der Tierschutz-Dachverband fand bei der Hälfte der 97 analysierten Reptilienhaltungen Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung.
Am häufigsten kämen Missstände bezüglich klimatischer Bedingungen vor: «Bei einem Drittel der Haltungen wird die Temperatur oder die Feuchtigkeit nicht gemessen.» Diese Parameter seien aber für die Gesundheit der wechselwarmen Reptilien entscheidend und müssten jedem Halter bekannt sein. Das hält der Tierschutz-Dachverband fest.
«Aufklärungsbedarf»
Auch die Gehegegrössen hätten oft nicht den gesetzlichen Minimalanforderungen genügt. Zudem sei häufig die für die Gesundheit der Tiere wichtige UV-Beleuchtung mangelhaft gewesen.
«Insgesamt zeigt die Umfrage, dass auf nationaler Ebene dringend Aufklärungsbedarf zur artgemässen Reptilienhaltung besteht», schreibt der STS.
Private Tierhalter stünden in der Pflicht, sich vorgängig mit den Ansprüchen der Tiere auseinander zu setzen. Dies gerade bei Reptilien, deren Haltung auch technisch aufwendig sei. «Spontankäufe sind in dem Fall zu unterlassen.»