Tierschutz

    Tierschutz: Diese Standards gelten für die Haltung von Nutztieren

    Marcel Winter
    Marcel Winter

    Bern,

    Die Schweiz setzt hohe Standards in der Nutztierhaltung. Klare gesetzliche Vorgaben regeln Platz, Auslauf und Fütterung, um den Tierschutz zu gewähren.

    Tierschutz
    Von Stallgrösse bis Auslauf – diese Standards schreibt der Tierschutz vor. - Depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung legen klare Mindestvoraussetzung fest.
    • Die Programme RAUS und BTS fördern mehr Auslauf und bessere Stallbedingungen.
    • Käfighaltung, betäubungslose Ferkelkastration und Schwanzkupieren sind verboten.

    Die Schweiz sorgt mit strengen Regeln für Nutztiere für deren gutes Leben. Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) bilden die rechtliche Basis. Sie geben detaillierte Angaben für jede Unterbringung, jede Fütterung und alle Haltungsbedingungen vor.

    Diese Regelungen ergänzen ausserdem das Programm RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien). Ebenso das BTS-Programm (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) mit seinen Vorschriften. Beide Programme geben Landwirten Anreize, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu übertreffen.

    Setzen Sie sich für den Tierschutz ein?

    Gesetzliche Grundlagen für die Tierhaltung

    Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) bildet die Grundlage für den Umgang mit Nutztieren. Die dazugehörige Tierschutzverordnung (TSchV) konkretisiert diese Anforderungen und definiert Mindeststandards für verschiedene Tierarten.

    Die Vorschriften betreffen gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unter anderem Platzangebot, Stallklima, Beleuchtung, Hygiene und Beschäftigungsmöglichkeiten.

    Nutztiere
    An die Haltung von Nutztieren sind besondere Anforderungen zu stellen. - Depositphotos

    Die Haltung von Rindern, Schweinen, Geflügel und anderen Nutztieren unterliegt spezifischen Anforderungen. Zum Beispiel müssen Kühe Zugang zu einem weichen Liegebereich haben und Schweine brauchen Raufutter, um sich zu beschäftigen. Auch die Grösse der Ställe spielt hier für den Tierschutz eine Rolle.

    RAUS- und BTS-Programme: Förderung einer artgerechten Haltung

    Die Schweizer Agrarpolitik will eine besonders tierfreundliche Haltung fördern. Sie arbeitet mit finanziellen Anreizen. RAUS und BTS zählen zu den Kernprogrammen. Beide Programme sind Teil der Schweizer Direktzahlungsverordnung und fördern tierfreundliche Landwirtschaft.

    RAUS verlangt, dass alle Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine dauernd und häufig ins Freie gelassen werden. Milchkühe müssen beispielsweise mindestens 26 Tage im Monat auf der Weide sein.

    Tierschutz
    Für die richtige Tierhaltung müssen entsprechend passende Ställe vorhanden sein. - Depositphotos

    Die Anforderungen des BTS-Programms verlangen grössere Stallflächen und unterschiedlich strukturierte Bereiche. Diese unterstützen verschiedene natürliche Verhaltensweisen der Tiere, wie zum Beispiel eingestreute Liegeflächen.

    Tierschutz: Spezifische Mindestanforderungen für jede Tierart

    Rinder müssen zwingend Auslauf haben (Laufhöfe oder Weiden), und die Anbindehaltung ist streng reglementiert. Laut dem Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz ist die Anbindung fast nur noch in besonderen Ausnahmefällen erlaubt.

    Schweine hingegen brauchen feste Sozialkontakte, ausreichend Platz und Beschäftigungsmaterial wie Stroh oder Holzstücke. Seit 2010 ist die Kastration von männlichen Ferkeln ohne Betäubung untersagt. Eingriffe müssen unter Schmerzausschaltung erfolgen und genau dokumentiert werden.

    Käfighaltung
    Die Käfighaltung von Legehennen ist laut BTW schon seit 1992 verboten. - Depositphotos

    Seit 1992 ist laut dem BTW die Käfighaltung von Legehennen verboten. Für Geflügel, insbesondere Legehennen und Masthühner, sind Ställe mit Sitzstangen, Nestern und Scharrbereichen obligatorisch. Die Käfighaltung ist in der Schweiz gänzlich verboten.

    Tierschutz: Verbote und Einschränkungen in der Nutztierhaltung

    Die Höchstbestände für Geflügel in der Schweiz sind gesetzlich festgelegt, um die Massentierhaltung zu begrenzen und den Tierschutz zu gewährleisten.

    Truthahn
    Tierschutz: Pro Betrieb dürfen nicht mehr als 4 000 Truthähne gehalten werden. - Depositphotos

    In der Schweiz dürfen pro Betrieb maximal 18'000 Legehennen gehalten werden. Die Bestandsobergrenze für Masthühner liegt bei 27'000 Tieren. Truthühner sind auf 4'000 Tiere pro Betrieb begrenzt.

    Diese Regelungen sollen verhindern, dass zu viele Tiere auf engem Raum gehalten werden. Sie gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe und sind deutlich strenger als in vielen anderen Ländern.

    Dank dieser Massnahmen gehört die Schweiz weltweit zu den Ländern mit den höchsten Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung.

    Kommentare

    User #2993 (nicht angemeldet)

    Der tierschutz ist nicht tierschutz,wird einfach nicht gehandelt ,die Tiere müssen leiden,leiden! Ich find einfach tierquälerisch das Kälbchen in diesen Iglus ohne sozialkontakt ,und von der mutterkuh weggelassen werden!!!

    User #5030 (nicht angemeldet)

    Es ist bedauerlich, dass die Bauern das nicht von sich aus machen. Dann bräuchte es diese Regeln nicht.

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