Ermittlungen zu getötetem Wels – Verstoss gegen Tierschutz?

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Deutschland,

Der Zwei-Meter-Fisch wurde inzwischen verspeist, das Thema aber kocht weiter. War die Tötung des Tieres rechtswidrig oder für die Sicherheit der Badegäste notwendig?

Ermittlungen
Die Ermittlungen könnten in ein paar Wochen abgeschlossen sein. - dpa

Die Tötung eines bissigen Wels in einem See in Mittelfranken (D) beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Es werde geprüft, ob ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliege, sagte der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Ansbach, Jonas Heinzlmeier.

Die Ermittlungen führe das bayerische Landeskriminalamt, weil unter den Beschuldigten ein Polizeibeamter sei. Die Tierrechtsorganisation Peta und eine Privatperson hatten ihm zufolge Strafanzeige erstattet.

Der zwei Meter lange Wels hatte nach Angaben der Polizei am 20. Juni am Brombachsee im Landkreis Weissenburg-Gunzenhausen mindestens fünf Badende angegriffen und verletzt.

Die Polizei entschied zusammen mit dem örtlichen Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten, weil es demnach ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals an dem See darstellte.

Gab es einen vernünftigen Grund für die Tötung des Fisches?

Ein Beamter schoss laut Polizei dreimal auf den Fisch, traf diesen aber nicht tödlich. Angler hätten daraufhin erneut versucht, den Wels zu fangen. Nach etwa 40 Minuten habe dieser angebissen. Den Anglern sei es nach einiger Zeit schliesslich gelungen, den schweren Fisch an Land zu ziehen. Dort sei dieser erlegt worden.

Der Sachverhalt müsse nun umfassend aufgeklärt werden, sagte Heinzlmeier. Die zentrale Frage sei, ob es einen vernünftigen Grund für die Tötung des Fisches gegeben habe. Andernfalls sei diese nach dem Tierschutzgesetz rechtswidrig gewesen. Die Ermittlungen würden voraussichtlich ein paar Wochen dauern.

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Kommentare

Huldrych Ammann

Das MUSSTE ja kommen. Irgendeiner spinnt heutzutage immer! Zu viele Menschen auf zu engem Raum und jeder macht sein Ding. 😵‍💫

User #5663 (nicht angemeldet)

Da müssen Straftäter freigelassen werden, weil die Justiz überlastet und die zulässige Dauer der Untersuchungshaft überschritten ist und man befasst sich mit Fischen.

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