Gesetz

    «Weibliches» Justizministeriums-Gesetz nun doch «männlich»

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    Deutschland,

    Das Bundesjustizministerium hatte mit einem mit weiblichen Endungen formulierten Gesetzentwurf für Aufsehen gesorgt. Nun wurde der Entwurf angepasst.

    Justizministerin Christine Lambrecht. Foto: Michael Sohn/POOL AP/dpa
    Justizministerin Christine Lambrecht. Foto: Michael Sohn/POOL AP/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert - also mit männlichen Bezeichnungen.

    Statt von «Geschäftsführerin», «Verbraucherin» und «Schuldnerin» ist nun von «Geschäftsführer», «Verbraucher» und «Schuldner» die Rede. In seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss ging das Justizministerium mit keinem Wort auf die Änderungen ein.

    In einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften ist eigentlich geregelt: «Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum).» Wenn das Geschlecht für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig sei, könne diese Vereinfachung gerechtfertigt sein.

    Das Innenministerium hatte deshalb Zweifel angemeldet, ob der ursprüngliche Gesetzentwurf mit den weiblichen Formen verfassungsgemäss war. Das generische Femininum sei «zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachlich nicht anerkannt.» Möglicherweise gelte das Gesetz dann nur für Frauen.

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Novelle einen «Meilenstein für einen fortschrittlichen und effektiven Rechtsrahmen zur Unternehmenssanierung». Sie stellte in Aussicht: «Gerade auch Unternehmen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, werden von den Neuerungen profitieren können.» Geplant ist, dass Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger von ihren Sanierungsplänen überzeugen können, ihr Konzept dafür künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

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