Verfassungsbeschwerde um Maskenaffäre gescheitert - weiterhin U-Haft
Politikertochter Andrea Tandler ist in der bayrischen Maskenaffäre angeklagt. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nun abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Andrea Tandler erhob im Zusammenhang mit der Maskenaffäre eine Verfassungsbeschwerde.
- Diese wurde nun vom Bundeslandesgericht abgelehnt.
- Die Politikertochter muss deshalb in Untersuchungshaft verweilen.
Die Münchner Unternehmerin Andrea Tandler ist in der «bayerischen Maskenaffäre» wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Nun wollte sie sich ihren Weg aus der Untersuchungshaft mit einer Verfassungsbeschwerde kämpfen. Doch damit konnte sie keinen Erfolg erzielen – ebenso wenig wie ihr Lebensgefährte und Geschäftspartner Darius N.
Die Beschwerden wurden vom Bundeslandesgericht abgelehnt, da sie formal und inhaltlich unzureichend begründet waren. Ausserdem bestehe Fluchtgefahr, berichtet der «Tagesspiegel».

Tandler und N. werden von der Staatsanwaltschaft München beschuldigt, während der Coronapandemie durch Maskengeschäfte erhebliche Steuerhinterziehungen begangen zu haben. Die Rede ist von einer Gesamtsumme von etwa 23,5 Millionen Euro.
Andrea Tandler ist die Tochter des ehemaligen bayrischen Landesministers Gerold Tandler.