Tschechien: Verfassungsgericht stoppt Vertrag mit Vatikan
Kurz vor Ostern hat das Verfassungsgericht in Tschechien einen Staatskirchenvertrag mit der katholischen Kirche überraschend gestoppt. Das bereits unterzeichnete sogenannte Konkordat könne in dieser Form nicht in Kraft treten, urteilten die Richter.

Beide Parlamentskammern hatten bereits ihre Zustimmung ausgesprochen. Lediglich die Unterschrift des Präsidenten Petr Pavel fehlte noch. Ob es einen neuen Anlauf geben wird, war zunächst offen.
Dem Urteil zufolge verstösst die Verankerung des Beichtgeheimnisses im Vertragstext gegen die staatliche Neutralität und das Diskriminierungsverbot. Zudem forderte das Gericht mit Sitz in Brünn (Brno), dass die kirchlichen Archive zugänglich gemacht werden. Die Archive seien eine wichtige Quelle für die Geschichtsschreibung und Teil des kulturellen Erbes des Landes.
Ein Konkordat ist ein Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl, der völkerrechtlichen Vertretung der römisch-katholischen Kirche, und einem Staat bezüglich der Rechte der Kirche. Alle Nachbarländer Tschechiens haben solche Abkommen abgeschlossen.
Bei der bislang letzten Volkszählung von 2021 bekannten sich von den rund 10,5 Millionen Einwohnern nur etwa 741.000 zum katholischen Glauben. Drei Jahrzehnte zuvor waren es noch mehr als vier Millionen gewesen.














