Dachs überfahren: Müssen Autofahrer Wildunfälle melden?
Zwei überfahrene Dachse in einer Woche – doch müssen Autofahrer Wildunfälle melden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, welche Pflichten gelten.

Auf meinem Weg zur Arbeit bemerkte ich einen überfahrenen Dachs am Strassenrand. Leider war es bereits der zweite innert einer Woche. Die Polizei verwies mich an die Wildhut Bern, um diesen Vorfall zu melden, was ich tat.
Sind Autofahrer denn nicht grundsätzlich verpflichtet einen Wildunfall, den sie verursachen, anzuzeigen?
Ja, Fahrzeugführerinnen und -führer sind nach einem Zusammenstoss mit einem Wildtier verpflichtet, den Vorfall unverzüglich der Polizei oder der kantonalen Wildhut zu melden.
Diese Meldepflicht dient in erster Linie dem Tierschutz, damit verletzte Tiere rasch gefunden und ihr Leid möglichst verhindert oder verkürzt werden kann.

Des Weiteren trägt sie zur Verkehrssicherheit bei, indem Folgeunfälle vermieden werden können.
Wer einen Wildunfall nicht meldet, muss mit einer Busse oder weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, insbesondere mit einem Strafverfahren wegen Tierquälerei.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






