Der Europäische Gerichtshof hält die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn als rechtswidrig. Das «Stop-Soros-Gesetz» verstösst gegen das EU-Recht.
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Viktor Orbán bei einer Pressekonferenz in Budapest. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Jahren fährt Viktor Orban einen strikten Anti-Migrations-Kurs.
  • Das «Stop-Soros-Gesetz» verstösst laut EuGH gegen das EU-Recht.
  • Die EU-Kommission verklagte Ungarn mehrfach wegen der Asylregeln.

Ungarns Regierungschef Viktor Orban fährt seit Jahren einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der EuGH hat ihm deshalb immer wieder die Grenzen aufgezeigt. Nun folgt die nächste Schlappe.

Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte «Stop-Soros-Gesetz» der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstosse gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter in Luxemburg.

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Viktor Orban, der Ministerpräsident von Ungarn. Foto: Szilard Koszticsak/MTI/AP/dpa - sda - Keystone/MTI/AP/Szilard Koszticsak

Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das ungarische Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen. Dies obwohl sie nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind.

Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, «mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren. So können sie Unterstützung erhalten», argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.

Die EU-Kommission hatte geklagt

Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen. Solche die internationalen Schutz suchen, hiess es am Dienstag.

Die Bezeichnung «Stop Soros» bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine grosse Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.

Ungarische Asylpolitik verstösst gegen EU-Recht

Die EU-Kommission verklagte Ungarn in den vergangenen Jahren mehrfach wegen der Asylregeln vor dem EuGH. Dabei stellte der Gerichtshof bereits mehrfach fest, dass grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik gegen EU-Recht verstossen. Ein Asylantrag kann zurückgewiesen werden, wenn der Antragsteller über ein «sicheres Transitland» einreist. Dies sei rechtswidrig, entschieden die Richter im vergangenen Jahr.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Wikimedia

Ungarn setzte die Urteile allerdings nicht immer zur Zufriedenheit der EU-Kommission um. Gerade erst in der vergangenen Woche beantragte die Behörde finanzielle Sanktionen gegen Budapest beim EuGH. Dies weil Ungarn ein Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres nicht ausreichend umgesetzt habe.

Damals stellte der EuGH fest, dass ungarische Vorschriften über die Regeln in Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze gegen EU-Recht verstossen. Insbesondere habe Ungarn noch immer nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Dies erklärte die Kommission.

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