Türkisches Verfassungsgericht lehnt Klage gegen Mandatsentzug ab
Das türkische Verfassungsgericht hat die Klage des prokurdischen Politikers Ömer Faruk Gergerlioglu gegen den Entzug seines Abgeordnetenmandats abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Richter fällten die Entscheidung am Mittwoch einstimmig, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Ein Antrag sei nicht zulässig, entschieden sie demnach und verwiesen auf die türkische Verfassung.
Gegerlioglu ist Politiker der prokurdischen Oppositionspartei HDP und in der Türkei bekannt für seinen Einsatz für Menschenrechte. Ihm war vor zwei Wochen das Mandat als Abgeordneter aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen Terrorpropaganda entzogen worden. Gemäss der türkischen Verfassung kann ein Parlamentsmandat aufgehoben werden, wenn der Träger eine Straftat begangen hat, die eine Kandidatur von vornherein ausgeschlossen hätte. Der Sitz wird aberkannt, wenn das Parlament von einem solchen letztinstanzlichen Urteil informiert wird.
Gegerlioglu war wegen eines Tweets aus dem Jahr 2016 rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist umstritten, Gergerlioglu kritisiert es als politisch motiviert. Der Politiker kündigte auf Twitter an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen. Das Verfassungsgericht berät am Donnerstag auch über einen Verbotsantrag gegen die HDP.