Spirig Health Care blitzt mit Klage gegen Wirkstoff-Patent ab
Das Pharmaunternehmen Spirig Health Care darf sein ADHS-Generikum mit Lisdexamphetamin in der Schweiz nicht mehr verkaufen.

Das Pharmaunternehmen Spirig Health Care darf sein bei ADHS eingesetztes Generikum mit dem Wirkstoff Lisdexamphetamin in der Schweiz nicht mehr verkaufen. Das Bundespatentgericht hat eine Klage der Firma mit Sitz in Egerkingen SO abgewiesen.
Das Unternehmen ist eine Tochter der deutschen Stada-Gruppe. Es gelangte im November 2023 mit einer Klage ans Bundespatentgericht. Darin beantragte es, die Nichtigkeit eines Patents des US-amerikanischen Konzerns Takeda Pharmaceuticals für Lisdexamphetamin festzustellen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundespatentgerichts hervor.
Takeda-Patentstreit: Schutzzertifikat in der Schweiz wackelt
Mit der Nichtigkeit des Patents in der Schweiz wäre auch ein darauf basierendes Schutzzertifikat hinfällig geworden, über welches Takeda noch bis September 2029 verfügt. Das umstrittene Grundpatent war 2004 angemeldet worden und ist aufgrund seiner maximalen Schutzdauer eigentlich erloschen.
Verschiedene Länder – darunter Deutschland – haben das Patent als ungültig erklärt, so dass Stada dort ein Generikum mit dem Wirkstoff Lisdexamphetamin verkaufen kann.
Das Schweizer Bundespatentgericht hat das Grundpatent hingegen bestätigt. Anders als die deutschen Richter, ist es zum Schluss gelangt, dass der Wirkstoff ein Ergebnis «erfinderischer Tätigkeit» sei. Spirig musste sein eigenes bereits im Handel erhältliches Medikament in der Schweiz vom Markt nehmen. (Urteil O2023_017 vom 12.6.2029)