Trotz Streik muss Arbeitnehmer pünktlich zum Job erscheinen
Wie die Mitarbeiter zur Arbeit kommen, ist ihre Angelegenheit. Auch ein Streik ist da keine Ausnahme. Doch was, wenn es keine weiteren Verkehrsmittel gibt?

Das Wichtigste in Kürze
- In unserem Alltag kann es öfters zu einem Streik oder Ausfall des Bahnpersonals kommen.
- Dies ist aber kein Grund für den Arbeitnehmer, zu spät zur Arbeit zu erscheinen.
- Wie ein Mitarbeiter zur Arbeit kommt, bleibt seine Angelegenheit und Verantwortung.
Bei einem Streik des Bahnpersonals oder einem Ausfall des Regional- und Fernverkehr, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich zum Job erscheinen.
Laut der Rechtsanwältin Nathalie Oberthür trägt das sogenannte Wegerisiko immer der Arbeitnehmer. Bei einem Streik handle es sich also nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt.
In dem Fall muss also auf ein anderes öffentliches Verkehrsmittel gegriffen werden. In der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. «Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar», sagt Oberthür.
Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch nicht.