Tesla, Inc. darf auf Teil der Baustelle nicht weiter Wald roden

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Deutschland,

Ein Gericht verfügt, dass die Tesla, Inc. auf einem Teil einer Berliner Baustelle den Wald vorerst nicht weiter roden darf.

Gefällte Bäume am Rand der Tesla-Baustelle bei Berlin. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Gefällte Bäume am Rand der Tesla-Baustelle bei Berlin. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tesla, Inc. muss die Waldrodung auf einer Berliner Baustelle teilweise stoppen.
  • Dies verfügte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
  • Der Entscheid folgte auf Beschwerden des Naturschutzbundes und der Grünen Liga Brandenburg

Auf der Baustelle der neuen Tesla-Fabrik bei Berlin ging es bisher rasant vorwärts. Kurz vor Weihnachten hat ein Gericht einen Teil der Rodungsarbeiten aber gestoppt. Der Zeitplan von Tesla ist dennoch ambitioniert.

Der US-Elektroautobauer Tesla ist beim Bau seiner Fabrik in Grünheide bei Berlin bei der Waldrodung vorerst ausgebremst worden.

tesla
Das von Tesla, Inc. zur Verfügung gestellte Handout zeigt eine graphische Darstellung der Tesla Gigafactory Berlin in Grünheide. - dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Tesla, Inc. darf bestimmte Randbereiche von Flächen wegen des Artenschutzes von Zauneidechsen nicht roden.

Damit hatten der Naturschutzbund (Nabu) und die Grüne Liga Brandenburg teilweise Erfolg mit einer Beschwerde gegen die vorzeitige Genehmigung.

Der Nabu dringt auf einen Verzicht der weiteren Rodung. Sie ist auch gestoppt, weil Tesla eine geforderte Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten noch nicht erbrachte.

Tesla, Inc. muss warten

Der Zeitpunkt der Entscheidung über die noch fehlende abschliessende Genehmigung der Fabrik ist offen. Das Brandenburger Landesumweltamt werte noch eine Anhörung von Naturschützern und Anwohnern aus.

Zudem prüfe es Anträge und Argumente sowie Stellungnahmen von Behörden, teilte die Sprecherin des Umweltministeriums, Frauke Zelt, mit.

Minister Axel Vogel (Grüne) halte die Frage der Genehmigung im Januar für möglich. Ein konkreter Zeitpunkt könne aber nicht genannt werden.

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