Terror in Berlin: Deshalb liessen Richter den Täter im Mai frei
Nach dem tödlichen Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin ist der mutmassliche Täter Abdul B. (†21) erschossen worden. Die Ermittlungen dauern an.

Im Überblick
11- Merz kündigt Konsequenzen aus CSD-Anschlag an
- Todesopfer war eine Mutter aus Polen
- Mutmasslicher Täter war laut früherem Urteil «tiefgläubig»
- Charité: Zustand der Verletzten stabilisiert sich
- Zentralrat der Muslime verurteilt CSD-Anschlag in Berlin
- Zweiter Verdächtiger freigelassen
- Extremismus-Forscher: Fast 2000 gewaltbereite Islamisten in Berlin
- Zeuge: Zweiter, unbekannter Mann in Schrebergarten
Am Samstagabend war ein weisser Transporter beim Christopher Street Day in Berlin in eine Menschenmenge gefahren. Mindestens eine Person starb, 29 weitere wurden verletzt oder schwerstverletzt, die Feier wurde daraufhin abgebrochen.
Der Fahrer floh zunächst, die Polizei leitete eine Grossfahndung ein und identifizierte den Verdächtigen. Es handelt sich um den 21-jährigen Abdul B., der der islamistischen Szene zugerechnet wird.
Am Sonntagabend spürte das SEK Berlin den Verdächtigen in einer Kleingartenanlage in Spandau auf. Nach Polizeiangaben lief Abdul B. mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu, woraufhin diese das Feuer eröffneten. Trotz Reanimationsversuchen starb er noch am Tatort.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte am Abend, man gehe derzeit von keiner weiteren Gefährdung aus. Eine mögliche Verbindung zu einer zweiten Person werde aber noch geprüft.
Das Wichtigste gibt es hier im Nau.ch-Ticker:
Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz hat politische Konsequenzen aus dem CSD-Anschlag vom Wochenende angekündigt.
Zuvor sagte er, es sei für diese Frage noch zu früh. «Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.»
Es gehe vor allem um die Frage, wie es sein könne, dass der mutmasslich islamistische Tatverdächtige sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days habe begeben und den Anschlag habe verüben können.

Er warf die Frage auf, ob der Anschlag hätte verhindert werden können. «Das Ziel dieses Angriffs war nicht willkürlich gewählt», sagte Merz. «Es war ein Angriff auch nicht nur auf die queere Community, es war ein Angriff auf unsere Freiheit, es war ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Es war ein Angriff auf unsere Freiheit und unsere Liberalität. Wir werden alles tun, diese Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unserer Gesellschaft zu schützen und zu verteidigen.» Das sei Aufgabe der Regierung, aber auch der Gesellschaft.
Die CDU beschäftigte sich nach Angaben von Merz im Präsidium und im Bundesvorstand mit dem Anschlag. «Wir denken an und beten für das Todesopfer, für die Angehörigen und für die verletzten Menschen», sagte der Kanzler und Parteivorsitzende.
«Sie alle waren am Samstag auf einem Fest der Offenheit, der Vielfalt, der Freiheit, friedlich feiernde Menschen wurden angegriffen von einem Islamisten, der diese Werte attackieren wollte.»
Laut Informationen der «Bild» soll es sich beim Todesopfer des CSD in Berlin um eine 65-jährige Mutter aus Polen handeln.
Demnach sei die Frau gemeinsam mit ihrer Tochter aus ihrer Heimat angereist, um zu feiern. Die Tochter soll den Anschlag verletzt überlebt haben.
Offiziell identifiziert sei die Tote jedoch noch nicht. Denn: Die Angehörigen hätten die Frau noch nicht in der Gerichtsmedizin gesehen.
Ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten von vergangenem Mai, das «Focus Online» vorliegt, enthüllt neue Details zum mutmasslichen Attentäter von Berlin. Abdul B. wird darin wie folgt beschrieben: «Tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmässig das Freitagsgebet.»
Das Urteil liess weiter verlauten, dass der damals Angeklagte muslimischen Glaubens sei und seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung angehöre.
Er begreife seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und habe in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt. Gemäss den Richtern habe er «durch die Tat schwere Schuld auf sich geladen».
Im Urteil begründen die Richter auch die Freilassung des mutmasslichen Terroristen und warum die Strafe zur Vorbewährung ausgesetzt wurde.
«Angesichts des Umstands, dass der Angeklagte erstmalig Untersuchungshaft verbüsst hat, diese insgesamt über 9 Monate andauerte, der Angeklagte weit davon entfernt war, tatsächlich nach Syrien einzureisen und er sich in der Hauptverhandlung von dem Islamischen Staat distanziert hat, hat das Gericht die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (...) einem nachträglichen Beschluss vorbehalten, der spätestens sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils ergehen soll.»

Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 sei er kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet gewesen. Das Gericht stellte laut der Zeitung zudem fest: «Er hat kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld.»
Abdul B. war damals unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor Gericht. Er wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, dann aber auf Vorbewährung freigelassen.
Die Berliner Universitätsklinik Charité hat ein Update zu den sich dort noch in Behandlung befindenden Verletzten gegeben. Insgesamt hatte die Klinik acht Verletzte aufgenommen. Vier wurden am Sonntag bereits entlassen.
Vier weitere Menschen befanden sich auf der Intensivstation. Zu ihnen heisst es nun: «Sie erlitten vor allem Stichverletzungen, zum Teil aber auch mehrere Knochenbrüche infolge des Zusammenstosses mit dem Fahrzeug.»

Ihr Zustand stabilisiere sich derzeit. «Drei Patienten konnten inzwischen auf eine Normalstation verlegt werden, einer ist weiterhin auf einer Intensivstation, aber auch auf dem Weg der Besserung.» Alle 29 Verletzten sind ausser Lebensgefahr, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Anschlag in Berlin verurteilt. «Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen», teilte der ZMD in Köln mit.
«Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten.» Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, «wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen», erklärte der ZMD.

Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung.
«Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Religion, seiner Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale Ziel von Gewalt werden», hiess es weiter.
«Gerade in Zeiten, in denen extremistische Ideologien unsere Gesellschaft spalten und Menschen gegeneinander aufbringen wollen, braucht es Besonnenheit, Entschlossenheit, Zusammenhalt und eine klare Haltung gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit.»
Ein zunächst festgenommener zweiter Verdächtiger wieder frei. Der Mann sei entlassen worden, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Der Tatverdacht gegen den Mann dürfte sich demnach nicht erhärtet haben.
Mehrere Medien hatten am Wochenende über die Festnahme einer zweiten Person berichtet. In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht worden, sagte Dobrindt am Sonntagabend im ARD-«Brennpunkt».
Die Bundesanwaltschaft hatte am Sonntagabend die Ermittlungen zu dem mutmasslichen Terroranschlag übernommen.
Extremismus-Experte Hans-Jakob Schindler erklärt gegenüber «Focus Online», dass die islamistische Szene in Berlin gross ist. In ganz Deutschland gelten laut Verfassungsschutz über 9000 Islamisten als zumindest gewaltbereit, davon rund 1940 in Berlin.
Die Polizei könne wegen der grossen Zahl islamistischer Gefährder und weiterer Bedrohungen wie Rechtsextremismus nicht alle Verdächtigen gleichzeitig überwachen.

Schindler kritisiert, dass die Sicherheitsbehörden bei der Überwachung sozialer Netzwerke rechtlich und technisch eingeschränkt sind und Plattformbetreiber zu wenig mit den Behörden kooperieren. Er hält stärkere gesetzliche Massnahmen gegen soziale Netzwerke für notwendig, da Radikalisierung heute vor allem online stattfindet.
Ausserdem betont Schindler, dass weder die Absperrungen an Veranstaltungen noch Abschiebungen das Problem allein lösen und dass Deutschland die Integration der vielen Zuwanderer seit 2015 insgesamt nicht ausreichend bewältigt hat.
Carsten Barthel ist Vorsitzender des Kleingartenvereins, wo der mutmassliche Täter auf Parzelle 46 erschossen wurde. Barthel schilderte dem Portal «T-Online» eine auffällige Beobachtung. Er habe am Sonntag zur Mittagszeit einen unbekannten Mann auf der Parzelle bemerkt.

Es handelte sich dabei nicht um Abdul B. selbst: «Da war noch eine zweite Person auf der Parzelle», sagt er.
Der Mann sei etwa Mitte 40 gewesen und habe Kopfhörer getragen. Als Barthel ihn ansprach, reagierte der Unbekannte nicht. Wer diese Person war und was sie dort wollte, ist bislang unklar.
Mehrere Medien hatten berichtet, die Parzelle gehöre dem Vater von Abdul B. Barthel widerspricht dieser Darstellung. Er betonte, die betreffende Parzelle stehe in keinem Zusammenhang mit der Familie B.
Thomas Mücke leitet das Violence Prevention Network, eine Organisation zur Gewaltprävention und Extremismusbekämpfung. Er sprach im Rahmen eines Deradikalisierungsprogramms selbst mit Abdul B. Gegenüber der «Bild» sagte er: «Es gab keine Zugänge.»
Abdul B. nahm lediglich zwei Termine der sogenannten Clearingphase wahr. In dieser Phase wird geprüft, ob jemand überhaupt für ein Deradikalisierungsprogramm geeignet ist.

Nach diesen zwei Gesprächen war für die Fachleute klar: Eine Deradikalisierung ist mit Abdul B. nicht möglich. Ein drittes Treffen war zwar für Montag, den 27. Juli, geplant. Mücke ist jedoch überzeugt, dass auch dieses Gespräch nichts mehr geändert hätte.
Mücke beschrieb das Verhalten von Abdul B. in den Gesprächen als ruhig und wortkarg. Gegenüber der Zeitung sagte der Experte: «Man hätte eine gemeinsame Problemerfassung gebraucht. Er hat nicht kooperiert. Und er hat auch die entscheidenden Fragen über Radikalisierungsdinge, über Islamisierung, über den Islam, nicht beantwortet. Er hat quasi nur Banalitäten aus seinem Alltag erzählt.»
In der Nacht hat die Spurensicherung ihre Arbeit in Berlin-Spandau beendet. Die Leiche von Abdul B. wurde anschliessend von der Gerichtsmedizin abtransportiert. Der Moment wurde von Pressefotografen festgehalten.

Wenige Stunden vor dem Tod des Amokfahrers hatte der «Spiegel» mit dem Vater von Abdul B. gesprochen. Nach dessen Angaben lebte Abdul B. zusammen mit seiner Mutter und zwei seiner drei Schwestern nahe des Landwehrkanals in Berlin-Tiergarten. Er habe die Schule nur bis zur zehnten Klasse besucht und nie einen festen Job gehabt, sondern zeitweise als Sicherheitsmitarbeiter oder Fahrer gearbeitet.
Stattdessen habe er die Nächte am Handy oder vor dem Fernseher verbracht und sei oft erst am späten Nachmittag aufgestanden, so der Vater. Über seinen Sohn sagt er: «Er wurde einer Gehirnwäsche unterzogen.»

Die Familie sei schiitisch und unterstütze den IS nicht, so der Vater weiter. Abdul B. habe aber die Sunniten «geliebt». Auf die direkte Frage nach seiner Haltung zum IS habe der Sohn diesen als «schlecht» bezeichnet. Streit habe es dennoch gegeben – wegen des Aussehens: «Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen», sagt der 64-Jährige.
Letztes Telefonat am Tag vor der Tat
Die Schwestern von Abdul B. würden Hidschab tragen, seien aber nicht extrem religiös, so der Vater. Seit der Tat würden sie nur noch weinen. «Seine Mutter dreht durch, auch ich habe nicht geschlafen und nichts gegessen, seit ich die Nachricht gehört habe.»
Das letzte Telefonat mit seinem Sohn habe er am Samstag, dem Tag der Tat, geführt: «Er hat mich angerufen und wir haben ganz normal gesprochen, wie jeden Tag. Er sagte, dass er mich vermisst und er sich wünschte, jetzt mit uns im Libanon zu sein.»

Am Sonntagabend wurde Abdul B. in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau vom SEK erschossen. Der Schrebergarten soll seinem Vater gehört haben. Das Interview mit dem «Spiegel» hatte der Vater noch vor dem Tod seines Sohnes gegeben.
















