Stadt München sagt Christkindlmarkt wegen Corona ab

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Deutschland,

München sagt den Christkindlmarkt ab. Grund dafür ist die «dramatische» Situation in den Kliniken und die steigenden Infektionszahlen.

Ein Glühweinstand wird auf dem Weihnachtsmarkt am Rotkreuzplatz in München aufgebaut. Auf den Christkindlmarkt müssen die Menschen aber verzichten. Foto: Sven Hoppe/dpa
Ein Glühweinstand wird auf dem Weihnachtsmarkt am Rotkreuzplatz in München aufgebaut. Auf den Christkindlmarkt müssen die Menschen aber verzichten. Foto: Sven Hoppe/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Christkindlmarkt wird dieses Jahr nicht stattfinden.
  • Als Grund dafür wurde die katastrophale Situation in den Kliniken genannt.
  • Die Corona-Zahlen sind in der bayerischen Landeshauptstadt stark gestiegen.

Aufgrund der aktuellen Lage und steigenden Infektionszahlen gibt es dieses Jahr keinen Christkindlmarkt in der bayerischen Landeshauptstadt. Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht von einer dramatischen Situation.

«Die dramatische Situation in unseren Kliniken und die exponentiell steigenden Infektionszahlen lassen mir keine andere Wahl», sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Krisenstabes.

«Alles andere wäre eine nicht zu verantwortende Erhöhung des Infektionsrisikos und darüber hinaus auch das falsche Signal. Gerade auch für alle Beschäftigten in unseren Kliniken, die an ihrer Belastungsgrenze arbeiten.»

Katastrophale Situation in den Kliniken

Reiter sprach von einer katastrophalen Situation in den Kliniken. Die Pandemiebeauftragten aller Münchner Kliniken hätten einstimmig davor gewarnt, auch die Gesundheitsbehörde und das Kreisverwaltungsreferat hätten dringend abgeraten.

Weihnachtsmarkt
Ein Weihnachtsmarkt. (Symbolbild) - zVg

Der Christkindlmarkt rund um den Marienplatz könne nicht abgegrenzt werden, so dass die Zahl der Gäste und die Einhaltung der 2G-Regel nicht kontrollierbar wären, begründete Reiter. Vor allem für die Standbetreiber sei das eine bittere Nachricht. Die Verwaltung prüfe deshalb einen finanziellen Ausgleich.

Private Weihnachtsmärkte dürfen nach Angaben Reiters aber stattfinden, wenn ihre Besucherzahl begrenzt werden kann. Hier gelte die 2Gplus-Regel, also Zugang nur für Geimpfte oder Genesene mit negativem Schnelltest.

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