Heute beginnen die Verhandlungen zu den von Polen und Ungarn eingereichten Klagen gegen die neue EU-Klausel. Diese sieht die Kürzung von Mitteln vor.
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Polen und Ungarn haben Klage gegen den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus eingereicht.
  • EU-Ländern soll bei drohendem Missbrauch der Gelder die Mittel gekürzt werden.
  • Heute beginnen die mündlichen Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beginnt an diesem Montag (14.30 Uhr) die mündliche Verhandlung zu den von Polen und Ungarn eingereichten Klagen gegen den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus. Die beteiligten Parteien können dabei den zuständigen Richtern ihre Position erläutern. In dem beschleunigten Verfahren dürfte das Gericht dann bereits in wenigen Monaten das mit Spannung erwartete Urteil sprechen.

Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Kritiker werfen ihnen vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.

Beide Länder argumentieren nun vor dem EuGH, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sei. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen» gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu definieren, heisst es aus Warschau.

Am vergangenen Donnerstag hatte das polnische Verfassungsgericht dieser Sichtweise noch einmal Nachdruck veliehen. Denn es fällte ein höchst umstrittenes Urteil zum Vorrang von nationalem Recht vor EU-Recht.

Jährlich bis zu 12,4 Milliarden Euro aus EU-Haushalt

Für Polen und Ungarn könnte es in dem Rechtsstreit um erhebliche Summen gehen. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt Polen zuletzt netto rund 12,4 Milliarden Euro pro Jahr, Ungarn rund 4,7 Milliarden Euro. Zudem rechnet Polen mit rund 23,9 Milliarden Euro an Corona-Hilfen, Ungarn mit rund 7,2 Milliarden Euro.

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Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. Die EU hat weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. - dpa

Der Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit war im vergangenen Dezember beschlossen worden. Dies nach langen EU-internen Diskussionen vom Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten per Mehrheitsentscheidung. Er soll jedoch erst dann zur Anwendung kommen, wenn der EuGH über die Klage von Ungarn und Polen entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis wurden die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht, eine Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Derzeit ist allerdings unklar, ob die zuständige EU-Kommission nicht vielleicht schon vor dem Urteil erste Verfahren für Mittelkürzungen einleiten wird. Grund dafür ist vor allem Druck des Europaparlaments. Eine Mehrheit der Abgeordneten sieht den Deal der Staats- und Regierungschefs als nicht bindend für die Kommission an. Zudem wird gar mit einer Untätigkeitsklage gegen die Behörde gedroht, wenn sie nicht zügig handelt.

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