EU

EuGH-Gutachten: Freigabe von EU-Milliarden an Ungarn nichtig

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Die Europäische Kommission hat nach Ansicht einer Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Unrecht Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Die Generalanwältin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären.

ARCHIV - Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européene» vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: Harald Titte...
ARCHIV - Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européene» vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: Harald Titte... - Keystone/dpa/Harald Tittel

Sie stellte sich damit in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des Europäischen Parlaments. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstössen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Massnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden – eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.

Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäss geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Ausserdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ordnungsgemäss begründet.

Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hiess es. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin für nicht ausreichend belegt.

Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äusserst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren.

Wegen Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für das Land. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.

Kommentare

User #1973 (nicht angemeldet)

So kann man eine interne Staatskrise auslösen unglaublich diese EU

User #2008 (nicht angemeldet)

Unabhängige Justiz gibt es eher in Ungarn als in der gesamten restlichen EU

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