Bergsteiger liess Freundin zurück – wie schon seine Ex
Einem Bergsteiger wird vorgeworfen, seine Freundin zurückgelassen zu haben, sie starb. Im Streit soll er auch schon seine Ex am Berg alleine gelassen zu haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bergsteiger muss sich für den Tod seiner Freundin am Grossglockner verantworten.
- Ihm wird vorgeworfen, sie unterkühlt und desorientiert zurückgelassen zu haben.
- Auch seine Ex soll er einst am Berg alleine gelassen haben – wegen eines Streits.
Für den Todesfall seiner Freundin Kerstin G. am 19. Dezember 2025 kurz vor dem Gipfel des Grossglockners wurde Thomas P. am Donnerstagabend verurteilt.
Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde er zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Busse verdonnert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine schlecht ausgerüstete und vorbereitete Freundin entkräftet und desorientiert zurückgelassen hat. Das hatte er schon einmal mit seiner Ex getan.
Die ehemalige Freundin von Thomas sagte vor Gericht aus: Er habe sie einst ebenfalls im Winter auf dem Grossglockner alleingelassen. Zuvor sei es zu einem Streit über die Schwierigkeit der Route und das Tempo gekommen.
«Dann war er auf einmal weg», sagte sie. «Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte», erzählte die Zeugin.
Freundin starb 50 Meter unterhalb des Gipfels
In einem Brief an den Bruder von Thomas schilderte sie dies. Er habe sie «in einer Notlage zurückgelassen», wird daraus vor Gericht vorgelesen, wie die «Bild» berichtet.
Der Bruder wurde vor Gericht gefragt, ob er sich vorstellen könne, dass Thomas so etwas tue. Die Antwort: «Ich habe ihn nie in solchen Situationen erlebt.»
Im Januar brach Thomas frühmorgens mit seiner Freundin zu einer Tour auf. Kerstin aber hatte kaum Erfahrung und verfügte nicht über die erforderliche Ausrüstung für die Tour auf den höchsten Gipfel Österreichs. Nur rund 50 Meter unterhalb des Gipfels geriet sie dann in Schwierigkeiten.
In der Nacht setzte Thomas die Route alleine fort, um Hilfe zu holen. Eine Webcam nahm die Notlichter der Bergsteiger auf.
Angeklagter plädiert auf nicht schuldig
Die Staatsanwaltschaft warf Thomas vor, die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt zu haben. Am letzten Umkehrpunkt sei er weitergegangen – trotz starken Windes und gefühlter minus 20 Grad. Kerstin sei «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» zurückgelassen worden. Zudem soll er die Retter zu spät informiert haben.
Vor Gericht bekundete der Angeklagte Reue, bekannte sich aber nicht schuldig. Seine Freundin sei sehr sportlich gewesen. Sie hätten die Tour gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen.















