Der Heilige Stuhl möchte verschärft gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche vorgehen. Deshalb gehen Aussagen in Prozessen neu auch an zivile Behörden.
Papst Franziskus in Japan
Papst Franziskus streichelt ein japanisches Kind, als er für eine Messe in ein Baseballstadion kommt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Papst hat die kirchliche Geheimhaltungspflicht bei Missbrauch aufgehoben.
  • Somit gehen Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden.

Papst Franziskus verschärft die Gangart beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche. Dazu schaffte er das «päpstliche Geheimnis» im Fall von Missbrauch durch Priester ab, teilte der Vatikan am Dienstag mit.

Die Massnahme führt nach Angaben der Vatikanischen Medienplattform Vaticannews dazu, dass Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden gehen. Bislang konnten sogar Informanten, Opfer und Zeugen dazu «verpflichtet werden, zu den Fakten zu schweigen». Dies sei nun nicht mehr möglich, so der Papst.

Ausserdem verfügte Franziskus, dass ab sofort der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie mit Opfern im Alter bis zu 18 Jahren zu den schwersten Straftatbeständen zählt. Die Medienplattform berichtete, dass die Altersgrenze bislang bei 14 Jahren lag.

«Päpstliches Geheimnis» schützte Täter

Der Papst habe am 4. Dezember beschlossen, dass das «päpstliche Geheimnis» bei Beschwerden, Prozessen und Entscheidungen über bestimmte Missbrauchsdelikte in der Kirche aufzuheben sei.

Das «päpstliche Geheimnis» meint strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche, etwa bei der Auswahl von Bischöfen. Das Grundanliegen dieser Normen ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten. Bislang konnten sogar Informanten, Opfer und Zeugen dazu «verpflichtet werden, zu den Fakten zu schweigen». Dies sei nun nicht mehr möglich, so der Papst.

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