Papst erweitert Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche

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    Italien,

    Der Heilige Stuhl hat die 2019 erlassenen Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche ausgeweitet. Papst Franziskus stellte am Samstag strengere Regeln vor.

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    Papst Franziskus bei dem Treffen mit Roma in Blaj. - POOL/AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • 2019 hat die katholische Kirche Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch aufgegleist.
    • Papst Franziskus hat diese jetzt noch einmal verschärft.
    • Die neuen Bestimmungen treten am 30. April in Kraft.

    Knapp vier Jahre nach Erlass von schärfere Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche durch Papst Franziskus hat der Vatikan nun erweiterte und klarere Regeln bekanntgegeben.

    Der Heilige Stuhl legte am Samstag eine aktualisierte Fassung des 2019 erlassenen apostolischen Schreibens «Vos estis lux mundi» (Ihr seid das Licht der Welt) vor. Der Pontifex bestätigt damit die bestehenden Massnahmen, ordnet allerdings zugleich Neuerungen und Erweiterungen an. Die neue Fassung des apostolischen Schreibens soll am 30. April in Kraft treten.

    Fälle sollen umgehend angezeigt werden

    Mit dem sogenannten Motu proprio «Vos estis lux mundi» reagierte Papst Franziskus 2019 auf die Kritik, er tue nicht genug gegen Missbrauchsfälle in der Kirche. Mit schärferen Gesetzen wollte er dagegen vorgehen. Im Zentrum des Erlasses stand damals die Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs für die gesamte katholische Kirche.

    Die Verpflichtung, Missbrauchs- und Vertuschungsfälle umgehend anzuzeigen, galt im Ursprungsschreiben ausschliesslich für Kleriker und Ordensleute. In der aktualisierten Fassung wurden nun auch Laien an der Spitze internationaler Vereinigungen hinzugefügt. Pater Hans Zollner von der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen bezeichnet dies im Gespräch mit Radio Vatikan als die wichtigste Neuerung. Die Missbrauchsbekämpfung werde jetzt klarer angegangen.

    Konkreter wird es ausserdem in Bezug auf Anlaufstellen für Anzeigen. War in der alten Fassung noch von «stabilen Systemen», die der «Öffentlichkeit leicht zugänglich» sein sollen, die Rede, wird nun die Einrichtung von «Stellen und Ämtern» angeordnet, um Meldungen über Missbrauch entgegenzunehmen.

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