NSU-Terroristin Zschäpe akzeptiert Haft bis mindestens 2035
Die verurteilte deutsche Rechtsterroristin Beate Zschäpe akzeptiert die Dauer ihrer Haftstrafe bis mindestens 2035. Wie das Oberlandesgericht (OLG) München mitteilte, hat sie keine Rechtsmittel gegen den entsprechenden Beschluss eingelegt.

Das OLG hatte die sogenannte Mindestverbüssungsdauer auf insgesamt 24 Jahre festgelegt und es zudem abgelehnt, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, jedenfalls nach dem ersten Mord des sogenannten «Nationalistischen Untergrunds» (NSU) im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Deshalb blieb das OLG ein Jahr unter den von der Bundesanwaltschaft – Deutschlands oberster Anklagebehörde – geforderten 25 Jahren. Damit hat die heute 51-Jährige nach Gerichtsangaben eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder auf freien Fuss zu kommen.
Der (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen und Zschäpe kam in Untersuchungshaft. 2018 verurteilte sie das OLG als Mittäterin zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.














