K.-o.-Tropfen: Tätern drohen nun in Deutschland härtere Strafen
Der Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen wird in Deutschland künftig härter bestraft. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das hat der deutsche Bundestag beschlossen.

K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen in Zukunft rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden.
Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, sagte im Bundestag: «Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft.»
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen stimmten für die Reform. Lediglich die AfD enthielt sich.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren.
In der Schweiz stimmte der Nationalrat im September einer Motion von Thomas Bläsi (SVP/GE) zu, der mit ihr «Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern» bekämpfen will. Vergewaltigungen und pädophile Handlungen seien die häufigsten Straftaten, bei denen Medikamente – beispielsweise K.o-Tropfen – zweckentfremdet eingesetzt würden, schrieb Bläsi in seiner Motion.
Im August forderte auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem Interview einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt mittels chemischer Substanzen. In der Öffentlichkeit sei bisher zu wenig bekannt gewesen, dass chemische Unterwerfung auch zu Hause passiere.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Aargauer Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen SVP-Grossrat eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert. Der Mann, der sich in Haft befindet, soll mehrere Frauen und eine Minderjährige unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht haben. Die Opfer befanden sich gemäss Einschätzung der Staatsanwaltschaft wegen der eingesetzten K.-o.-Tropfen wiederholt in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem mehrfachen versuchten Mord, mehrfache qualifizierte Vergewaltigung, mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung und Schändung vor.










