Liechtenstein: Ex-Regierungsrätin Aurelia Frick beteuert Unschuld
Die ehemalige Aussenministerin von Liechtenstein, Aurelia Frick, muss sich wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten. Sie beteuert ihre Unschuld.

Das Wichtigste in Kürze
- Aurelia Frick stand am Mittwoch vor dem Liechtensteiner Kriminalgericht.
- Der ehemaligen Regierungsrätin wird Amtsmissbrauch vorgeworfen.
- Diese hat sich vor Gericht jedoch nicht schuldig bekennt.
Vor dem Liechtensteiner Kriminalgericht hat sich am Mittwoch die ehemalige Aussenministerin Aurelia Frick wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten müssen. «Ich bekenne mich nicht schuldig», betonte sie.

Die 45-jährige ehemalige Regierungsrätin und ihr Generalsekretär sollen zwischen September 2018 und Anfang Juli 2019 Rechnungen für Beraterdienste bezahlt haben. Dies, ohne vorher die nötigen Regierungsbeschlüsse einzuholen.
Liechtensteiner Ex-Regierungsrätin betont Unschuld
Doch wurde zur Umgehung des Ausgabe-Schwellenwertes in der Höhe von 100'000 Franken im Ministerium getrickst? Diese Frage kam bei der Vernehmung immer wieder auf.
Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär betonten vor Gericht ihre Unschuld. Im Zeugenstand erschien auch der Liechtensteiner Regierungschef Adrian Hasler.

Wegen seinem Auftritt wurde Hasler von der Regierung vom Amtsgeheimnis entbunden. Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Fricks Nachfolger im Ministerium, stand dem Gericht ebenfalls Rede und Antwort.
Zwei wichtige Zeuginnen allerdings blieben dem Prozess fern. Es handelt sich um Kommunikationsfachfrauen, die Aufträge von der Aussenministerin erhielten. Sie liessen ausrichten, sie hätten in der Sache alles gesagt. Will das Gericht sie trotzdem vernehmen, muss ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt werden.
Aurelia Frick könnte Freiheitsstrafe drohen
Das Liechtensteiner Parlament hatte der ehemaligen Aussenministerin Aurelia Frick am 2. Juli 2019 in einer Sondersitzung das Vertrauen entzogen. Sie war über die sogenannte «Berateraffäre» gestolpert. Auch Erbprinz Alois stimmte der Absetzung noch am selben Tag zu.

Sollte die in Ungnade gefallene frühere Regierungsrätin schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Der Prozess findet nicht wie üblich im Gerichtsgebäude in Vaduz statt. Er wurde wegen der Corona-Pandemie in den grösseren Vaduzer Saal verlegt.