Klage Strassburg: EGMR tritt auf Klage von Rollstuhlfahrer nicht ein

    Miguel Pereiro
    Miguel Pereiro

    Frankreich,

    Klage Strassburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tritt nicht auf die Klage eines Rollstuhlfahrers ein.

    klage strassburg
    Der EGMR verurteilte Russland. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Einem Rollstuhlfahrer wurde in Genf der Zugang zu einem Kino verweigert.
    • Seine Beschwerde beim Bundesgericht wurde 2012 abgelehnt.
    • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte nun dieses Urteil.

    Der Fall geht auf das Jahr 2008 zurück. Damals wollte ein Paraplegiker mit seinem Rollstuhl in einem Genfer Kino einen Film anschauen. Der Film lief ausschliesslich in diesem Kino. Ihm wurde jedoch der Zutritt verweigert, weil es im Kino-Saal Stufen hatte und das Risiko zu gross sei.

    Das Kino-Personal war um die Sicherheit des Rollstuhlfahrers besorgt, da man im Brandfall seine Sicherheit nicht garantieren könne. Der Paraplegiker wäre bereit gewesen, die volle Verantwortung für seine Sicherheit zu übernehmen. Das Personal gab jedoch nicht nach.

    Klage Strassburg: Bundesgericht stellt sich hinter Kino-Personal

    Der Invalide reichte eine Klage ein. Er stützte sich dabei auf Artikel 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Darin steht: «Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht auf Grund ihrer Behinderung diskriminieren.»

    Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Das Verhalten des Kinos sei nicht diskriminierend gewesen, weil das Personal nicht nach bösen Absichten gehandelt habe. Sie hätten ihm den Zutritt nur aus Sorge um seine Sicherheit verweigert.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Keine Beeinträchtigung

    Der Rollstuhlfahrer zog das Urteil weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er machte Einschränkungen in seinem Privatleben und in seiner Informationsfreiheit geltend.

    Nun gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil bekannt. Die Beschwerde des Rollstuhlfahrers wurde erneut abgelehnt. Am Urteil des Bundesgerichts sei nichts zu bemängeln. Dies berichtet die «NZZ».

    Sein Privatleben sei nicht massgeblich beeinträchtigt worden, da ihm der Zugang zu anderen Kinos in der Nähe gewährleistet gewesen sei. Der Dachverband der Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» zeigte sich enttäuscht.

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