Behindertenbeauftragter fordert steuerliche Gleichstellung Behinderter
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert.

Das Wichtigste in Kürze
- Dusel: Pauschalbetrag im Einkommensteuerrecht wurde seit 1975 nicht erhöht.
Der Pauschalbetrag für sie im Einkommensteuerrecht sei seit 1975 nicht erhöht worden, kritisierte Dusel am Sonntag in Berlin. «Das widerspricht der wirtschaftlichen Realität, ist niemandem zu vermitteln und schlichtweg ungerecht.» Er appelliere an die Bundesregierung, sich des Themas anzunehmen und den Pauschbetrag deutlich zu erhöhen.
Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind in Paragraf 33b die «Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen» geregelt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, etwa höhere Mobilitätskosten. Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB). Weitergehende Ausgaben können zwar als «aussergewöhnliche Belastungen» abgesetzt werden. Dies ist jedoch mit erhöhtem Aufwand sowohl für Steuerzahler als auch für die Finanzämter verbunden.
Dusel äusserte sich anlässlich des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Sonntag. Neben der steuerlichen Gleichstellung forderte er, dass nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Sektor Barrieren abgebaut werden müssten. «Menschen mit Behinderungen wollen genauso ins Kino gehen können oder in die Arztpraxis kommen wie alle anderen auch», sagte er.