Die Krankenkasse bezahlt keine speziellen Transporte, ausser wenn die Fälle indiziert sind. Das geht aus einem Entscheid des Bundesgerichts hervor.
Gebäude des Bundesgerichtes in Lausanne - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Transporte von Patienten muss die Krankenkasse nicht bezahlen.
  • So entscheidet das Bundesgericht.

Kann ein Patient mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden, muss eine Krankenkasse die Kosten für einen Spezialtransport nicht übernehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Gericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil die Beschwerde einer Krankenversicherung gutgeheissen. Es hält fest, dass ein Krankentransport nur dann eine Pflichtleistung sei, wenn er im konkreten Fall aufgrund spezifischer, medizinischer Anforderungen nötig sei.

Einzelfall 90-Jähriger

Im konkreten Fall ging es um einen 90-Jährigen, der notfallmässig vom Alters- und Pflegezentrum ins Spital eingeliefert werden musste. Nach neun Tagen wurde der Mann entlassen. Er wurde mit einem Spezialtransporter, in dem er in seinem Rollstuhl sitzend gefahren wurde, ins Altersheim zurückgebracht.

Die Hinfahrt im Krankenwagen vergütete die Versicherung, nicht jedoch den Spezialtransport zurück ins Alterszentrum. Das ist gemäss Bundesgericht korrekt.

Weil der Mann in der Lage gewesen sei, sich in ein gewöhnliches Auto zu setzen, sei kein Spezialtransport notwendig gewesen. Aus diesem Grund bestehe für die Krankenversicherung keine Leistungspflicht für die Rückfahrt.

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