Generalstaatsanwalt in Berlin stellt Verfahren gegen CDU-Amthor ein
Der Generalstaatsanwalt in Berlin stellt das Verfahren gegen Philipp Amthor ein. Er geriet wegen seiner Nebentätigkeit für eine IT-Firma in Kritik.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin stellt das Verfahren gegen Philipp Amthor ein.
- Der CDU-Abgeordnete geriet wegen seiner Nebentätigkeit für eine IT-Firma in Kritik.
- Die Zusammenarbeit mit der Firma habe er inzwischen beendet.
Beim Engagement von Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up sieht der Berliner Generalstaatsanwalt keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Das teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Sie hatte eine entsprechende Anzeige geprüft.
Der CDU-Abgeordnete Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten.
Der 27-Jährige hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück.
Generalstaatsanwalt: Keine Hinweise auf verbotene Zuwendungen
Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe. Dies hiess es in einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts. Auch nicht erkennbar sei, dass er sich gegen eine solche Gegenleistung im Rahmen seines Mandats für das Unternehmen eingesetzt habe.
Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens. Einzelheiten über deren Ausgestaltungen seien der Presseberichterstattung und der Anzeige nicht zu entnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt.