Rechtsschutz: Diese Regeln gelten im Schweizer Arbeitsrecht

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Ob Lohn, Ferien oder Kündigung – das Schweizer Arbeitsrecht regelt die wichtigsten Punkte im Arbeitsverhältnis. Auch ohne Vertrag gelten klare Regeln.

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Im Arbeitsalltag kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch ohne schriftlichen Vertrag bestehen rechtliche Ansprüche.
  • Lohn, Ferien und Kündigungsfristen sind gesetzlich festgelegt.
  • Bei Streitigkeiten kann eine Schlichtungsbehörde helfen.
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten.

Wer in der Schweiz arbeitet, ist in der Regel durch das Obligationenrecht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG) geschützt. Diese Gesetze regeln unter anderem:

• Lohnanspruch: Der vereinbarte Betrag muss vollständig und pünktlich ausbezahlt werden

Ferien: Mindestens vier Wochen pro Jahr, bei unter 20-Jährigen fünf Wochen

• Arbeitszeit: Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen

• Pflichten: Arbeitnehmende schulden sorgfältige Arbeit; Arbeitgeber tragen Verantwortung für Gesundheitsschutz

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend nötig. Sobald gearbeitet wird, entsteht ein gültiges Arbeitsverhältnis. Das gilt auch für Teilzeit, temporäre Einsätze oder Aushilfen.

Für öffentlich-rechtliche Angestellte, also etwa bei Gemeinden, Schulen oder im Gesundheitswesen, gelten je nach Kanton und Funktion teils spezielle Regelungen.

Wenn es zum Streit kommt

Lohn bleibt aus, das Arbeitszeugnis fällt negativ aus oder es kommt zu einer Kündigung: Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommen häufig vor.

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Bei Streitigkeiten kommt oft die Schlichtungsbehörde zum Zug. - Depositphotos

Viele Fälle landen zuerst bei der Schlichtungsbehörde. Reicht das nicht, kann ein ordentliches Gerichtsverfahren folgen. Die Kosten für einen Anwalt und das Gericht können schnell hoch werden, besonders, wenn sich die Gegenpartei rechtlich vertreten lässt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich in solchen Situationen rechtlich beraten und vertreten lassen. Oft sind auch Mediationen oder aussergerichtliche Vergleiche abgedeckt.

Darum solltest du deine Rechte kennen

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende, auch ohne Vertrag. Trotzdem lohnt es sich, über die eigenen Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen kann dir deine Rechtsschutzversicherung helfen, ohne finanzielles Risiko deine Ansprüche durchzusetzen.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #5378 (nicht angemeldet)

Lückenhafter oberflächlicher Beitrag, der nur irgendwo abgeschrieben wurde. ☺️ Was als Beispiel fehlt; in der Schweiz kann der Arbeitgeber dem Angestellten grundlos kündigen. Kann jeder im OR, nicht auf Facebook oder X, nachlesen. Der Arbeitgeber muss erst einen Grund angeben, wenn der gekündigte nach dem Grund fragt. Faszinierend ist, dass in Deutschland nicht grundlos gekündigt werden kann, das ist nur in der Schweiz möglich. 🤪🤪😎😎🤷‍♂️🤷‍♂️

User #3340 (nicht angemeldet)

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