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    Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem wegen Spionage verurteilt

    Keystone-SDA
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    Deutschland,

    Ein ehemaliger Mitarbeiter der AfD wurde wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe verurteilt.

    Oberlandesgericht Dresden
    Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen Jian G. in besonders schwerem Fall als erwiesen an. (Archivbild) - dpa

    Ein ehemaliger Mitarbeiter des deutschen Parlamentsabgeordneten Maximilian Krah von der rechtspopulistischen AfD ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen Jian G. in besonders schwerem Fall als erwiesen an.

    Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament in Brüssel soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Ausserdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.

    In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. «Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig», sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche.

    Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

    Mitangeklagte Komplizin erhält Bewährungsstrafe

    Mitangeklagt war auch G.s mutmassliche Komplizin Yaqi X.. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert zu haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben.

    Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen.

    Der heutige Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

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    Kommentare

    User #5567 (nicht angemeldet)

    Wenn interessiert das? Ehemalige Mitarbeiter von den Altparteien haben sich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Altbundeskanzler Kohl hat sein Schweigen mit ins Grab genommen. So ist das.

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