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EU will Corona-Hilfen für Firmen mit Verbindungen zu Steueroasen unterbinden

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Belgien,

Angesichts eines massiven Anstiegs der Staatsbeihilfen wegen der Corona-Krise will die EU-Kommission verhindern, dass Mitgliedsländer Unternehmen mit Verbindungen in Steueroasen unterstützen.

Wettbewerbskommissarin Vestager
Wettbewerbskommissarin Vestager - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • «Orientierungshilfe» der Kommission für Mitgliedstaaten aber nicht bindend.

Die Behörde veröffentlichte am Dienstag ein Empfehlung an die EU-Regierungen, in solchen Fällen «keine finanzielle Unterstützung zu gewähren». Grundlage ist die schwarze List der EU zu Steueroasen. Der Kommissionsplan ist aber lediglich eine «Orientierungshilfe». Und Ausnahmen sind auch danach möglich.

Die EU-Kommission hatte wegen der Corona-Krise die Regeln für Staatsbeihilfen Mitte März deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde Hilfen in Höhe von 2,8 Billionen Euro genehmigt. Laut EU-Kommission entfallen davon 54 Prozent auf Deutschland.

«Wir befinden uns in einer beispiellosen Situation, in der Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in aussergewöhnlichem Umfang staatliche Beihilfen erhalten», erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Vor diesem Hintergrund sei es «nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden.» Denn dies sei «eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme».

Allerdings ist die Kommissionsempfehlung nicht bindend für die Mitgliedstaaten und sieht darüber hinaus bereits Ausnahmen für Firmen mit Verbindungen in Steueroasen vor. Auch sie könnten «unter bestimmten Umständen» und unter «strengen Voraussetzungen» finanzielle Unterstützung erhalten, hiess es.

Ausnahmen sollen demnach möglich sein, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es in dem jeweiligen Mitgliedstaat über mehrere Jahre «einen angemessenen Steuerbetrag entrichtet hat» oder «wenn es eine echte wirtschaftliche Präsenz in dem auf der Liste aufgeführten Land beziehungsweise Gebiet hat.»

Eine Debatte über Verbindungen in Steueroasen hatte es auch bei den Milliardenhilfen für die Lufthansa in Deutschland gegeben. Das Unternehmen veröffentlichte Ende Mai eine Liste ihrer Tochtergesellschaften in Steuerparadiesen. Sie führte Töchter etwa in Panama, Guam und auf den Kaimaninseln auf. Das Unternehmen betonte aber, es handele sich bei allen Niederlassungen um Firmen mit einem operativen Geschäftsbetrieb, etwa die Catering-Firma Sky Chefs de Panama.

Derzeit stehen zwölf Länder und Gebiete auf der Schwarzen Liste zu Steueroasen der EU: die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, die Kaimaninseln, Oman, Palau, Panama, Samoa, die Seychellen, Trinidad und Tobago sowie Vanuatu.

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