EU

EU will Arbeiter besser vor Asbest schützen

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Belgien,

Arbeiter in der EU werden künftig besser vor Asbest geschützt. Das Europaparlament hat neue Schutzvorschriften eingeführt.

Einige Menschen sind bei der Arbeit Asbest ausgesetzt. Die EU-Staaten wollen den Grenzwert für die zulässige Asbestkonzentration nun um das Zehnfache senken.
Einige Menschen sind bei der Arbeit Asbest ausgesetzt. Die EU-Staaten wollen den Grenzwert für die zulässige Asbestkonzentration nun um das Zehnfache senken. - Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • EU senkt den Grenzwert für Asbestexposition um das Zehnfache.
  • Die neuen EU-Vorschriften sollen Arbeiter vor Asbestkontakt schützen.
  • Jährlich sterben Tausende in der EU wegen Asbest am Arbeitsplatz.

Jährlich sterben Tausende Menschen in der EU wegen Asbestkontakt am Arbeitsplatz. Das will die EU nicht länger hinnehmen. Es sollen nun schärfere Schutzvorschriften kommen.

Mit den beschlossenen EU-Vorschriften wird der Grenzwert, welcher Konzentration von Asbestfasern Arbeiter ausgesetzt sein dürfen, um das Zehnfache gesenkt. Dies teilten die EU-Staaten nun mit.

Da es kein sicheres Mass an Asbestexposition gebe, werde es künftig eine Möglichkeiten-Liste geben, wie der Kontakt vermieden werden kann. Dies etwa durch angemessenen Atemschutz oder die sichere Reinigung von Kleidung, teilte das Europaparlament mit. Unterhändler der beiden Institutionen hatten sich zuvor auf die neuen Regeln verständigt.

70'000 Menschen in EU wegen Asbest gestorben

Allein 2019 sind Angaben der EU-Kommission zufolge rund 70'000 Menschen in der EU wegen Asbestkontakt am Arbeitsplatz gestorben. Nachdem das Vorhaben formal vom Europaparlament und EU-Staaten abgenickt worden ist, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Grenzwerte einzuführen. Nach sechs Jahren sollen zudem Regeln in Kraft treten, wonach genauere Messmethoden für die Asbestkonzentration am Arbeitsplatz eingeführt werden müssen.

In Deutschland wurden die Herstellung und die Verwendung von Asbest bereits 1993 verboten. Viele langlebige Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten sind nach Angaben des Umweltbundesamtes aber noch immer in Häusern zu finden.

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