Das EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen. Die Schweiz steht nun vor der Herausforderung.
Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte besser schützen.
Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte besser schützen. (Symbolbild) - Marcus Brandt/dpa

Das EU-Lieferkettengesetz kommt. Auch wenn es weniger weit reicht als ursprünglich geplant. In der Schweiz fordern Menschenrechts- und Umweltorganisationen, dass auch die Schweiz ein Konzernverantwortungsgesetz einführt.

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen. Dies geht aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervor.

Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Gesetzestext

Ziel ist unter anderem, dass grosse Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstössen in ihren Lieferketten profitieren. Etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Schweiz sei bald das einzige Land in Europa ohne Gesetzestext zu diesem Thema, teilte die Koalition für Konzernverantwortung am Freitag mit. Die Koalition kündigte bereits im vergangenen November eine mögliche Initiative für einheitlich Regeln wie in der EU an. In einer Stellungnahme qualifizierte Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz, den Entscheid der EU-Staaten als Erfolg. «Dies ist ein entscheidender Moment für die Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen», liess sie sich weiter zitieren.

Neue Regeln treffen weniger Unternehmen

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden. Sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Nicht-EU-Unternehmen, beispielsweise Unternehmen aus der Schweiz, die die Kriterien in der EU erfüllen, sind auch von der Richtlinie betroffen. Es werde Aufgabe der Kommission sein, eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen zu veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, schrieb der Rat der Mitgliedstaaten im vergangenen Dezember. Die betroffenen Unternehmen müssten sich bei einer Überwachungsbehörde eines EU-Staates melden, in der Regel im EU-Staat, in welchem am meisten Umsatz generiert werde, wie es im Gesetzestext heisst.

Gemäss früheren Angaben der Koalition für Konzernverantwortung könnten jedoch ausländische Aufsichtsbehörden Schweizer Unternehmen für die Nichteinhaltung der Richtlinie nicht büssen. Der Gesetzestext muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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