EU

EU-Länder einigen sich auf Lieferkettengesetz

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Mitgliedsländer haben ein gemeinsames Lieferkettengesetz beschlossen. Die Richtlinien wurden mit qualifizierter Mehrheit angenommen.

EU-Flagge
EU-Flagge in Brüssel. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die EU-Länder haben sich auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz geeinigt. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedsländer nahmen die Richtlinie am Freitag in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit an, wie der belgische Ratsvorsitz im Onlinedienst X mitteilte.

Die FDP hatte sich lange gegen eine Verschärfung bisher geltender deutscher Regeln gewehrt, wonach Unternehmen dokumentieren sollen, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen.

Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten enthielt. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme.

FDP gegen Zustimmung Deutschlands

In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits im Dezember auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen grosse Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit ausserhalb der EU profitieren.

Unternehmen müssen Klimapläne erstellen

Grössere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Hier gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich.

Weil die Einigung aus dem Dezember zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden hatte, wurde das Vorhaben noch mal deutlich abgeschwächt. Statt wie ursprünglich geplant, soll es etwa nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten.

Kommentare

User #6302 (nicht angemeldet)

Noch mehr Bürokratie, noch mehr Kosten, noch teurer....

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