EU setzt Iran-Sanktionen wieder in Kraft
Die EU reaktiviert Strafmassnahmen gegen den Iran nach gescheiterten Rettungsversuchen für das Atomabkommen.

Die Europäische Union setzt nach den gescheiterten Rettungsversuchen für das Atomabkommen mit dem Iran ausgesetzte Sanktionen wieder in Kraft.
Darunter sind Strafmassnahmen, die den Zugang iranischer Frachtflugzeuge zu EU-Flughäfen verhindern, sowie das Verbot der Wartung und Instandsetzung iranischer Frachtflugzeuge oder Schiffe, die bestimmte Materialien oder Waren transportieren, wie der Rat der Mitgliedstaaten nach einem entsprechenden Beschluss mitteilte.
Zudem werden etwa die Einfuhr, der Erwerb und der Transport von Rohöl, Ölprodukten und Erdgas verboten sowie der Handel mit bestimmten Software-Produkten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten untersagt.
Gegen Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, wieder Einreiseverbote und Vermögenssperren eingeführt. Ähnliches gilt für Unternehmen und Organisationen.
Das gescheiterte Nuklearabkommen
Mit der Wiedereinführung der Sanktionen reagiert die EU auf das Ablaufen der von Deutschland, Grossbritannien und Frankreich ausgelösten Frist, um das internationale Atomabkommen mit dem Iran noch zu retten.
Infolgedessen waren am Wochenende UN-Sanktionsregeln wieder in Kraft getreten, die auch für die EU verbindlich sind. Das Nuklearabkommen aus dem Jahr 2015 hatte eigentlich Beschränkungen des iranischen Atomprogramms vorgesehen, um den Bau einer Atombombe auszuschliessen.
Im Gegenzug wurden Sanktionserleichterungen ausverhandelt. Weil sich der Iran nicht an seine Verpflichtungen gehalten hat, wieder international Strafmassnahmen in Kraft gesetzt.
Sie ergänzen die Sanktionen, die die EU wegen Verstössen gegen die Menschenrechte sowie militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen Ukraine verhängt hat oder im Zuge der Atomsanktionserleichterungen nicht aufgehoben hatte. Zu ihnen gehört etwa auch ein Waffenembargo.