EU-Kommission will geplantes Waldschutzgesetz abschwächen
Die EU-Kommission plant, die Regeln zur Vermeidung von Entwaldung zu lockern. Die Änderungen könnten weitreichende Auswirkungen haben.

Die EU-Kommission schlägt eine Abschwächung der sogenannten Entwaldungsverordnung vor. Mit dem Gesetz soll unter anderem eine Abholzung des Amazonas und anderer Wälder erschwert werden.
Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette müssten dem Vorschlag zufolge künftig keine digitalen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen. Nur der Erste, der ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, wäre dazu verpflichtet.
Die Verordnung sollte eigentlich ab Ende 2024 angewendet werden und zunächst grosse Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben.
Verschiebung für Kleinunternehmen
Neben einer Änderung des Vorhabens will die Kommission die Durchsetzung der Regeln bei grossen und mittleren Unternehmen um sechs Monate verschieben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll es eine Verschiebung um zwölf Monate geben.
Die Kommission schlägt zudem vor, die Berichtspflichten zu vereinfachen. Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten demnach lediglich eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht noch mal einreichen.
Kritik an der Entwaldungsverordnung
An der Entwaldungsverordnung gibt es grosse Kritik, vor allem aus der Forstwirtschaft. Sie fürchtet grosse Belastungen durch bürokratische Auflagen. Umweltverbände hingegen kritisieren vehement eine Abschwächung des Vorhabens und gehen davon aus, dass dies zulasten von Ökosystemen geht.
Über die Vorschläge der Kommission müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten. Damit Änderungen rechtzeitig in Kraft treten können, müssen sich beide Institutionen bis Jahresende auf einen Kompromiss einigen.