Bern und Brüssel weiten den Austausch von Steuerinformationen aus
Die Schweiz und die EU erweitern ihre Zusammenarbeit im Steuerbereich.

Die Schweiz und die Europäische Union erweitern ihre Zusammenarbeit beim Austausch von Steuerinformationen. Neu sollen einerseits Daten über elektronisches Geld ausgetauscht und andererseits die Vollstreckungshilfe bei der Eintreibung der Mehrwertsteuer gestärkt werden.
Beide Parteien unterzeichneten am Montag in Brüssel ein Änderungsprotokoll des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Die europäische Kommission sprach in einem Communiqué von einem «wichtigen Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung».
Mit der Aktualisierung des AIA würden die bestehenden Rechtstexte an die neuen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angepasst werden, hiess es in beiden Mitteilungen weiter. Neu würden neben herkömmlichen Bankkundendaten zusätzlich auch Daten zu elektronischem Geld ausgetauscht.
Elektronisches Geld im Fokus
Unter elektronischem Geld sind unter anderem eine Prepaid-Kreditkarte oder ein Guthaben beim Online-Zahlungsdienst Paypal oder der Finanzplattform Revolut zu verstehen. Elektronisches Geld umfasst jedoch keine Kryptowährungen.
Weiter enthielten die Änderungen eine gegenseitige Vollstreckungshilfe von Steuerforderungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Gemäss dem Änderungsprotokoll sind einzig Beträge von mindestens 10'000 Euro (rund 9250 Franken) davon betroffen.
Eine gegenseitige Amtshilfe für weitere Steuerforderungen würden beide Parteien in den kommenden vier Jahren prüfen, schrieb das EFD. Das Änderungsprotokoll lasse das Ergebnis dieser Prüfung offen.
Zur Aktualisierung des AIA werde eine Vernehmlassung durchgeführt. Anschliessend werde es dem Schweizer Parlament vorgelegt.