Im französisch-britischen Fischereistreit hat die EU-Kommission die Konfliktparteien zur Zurückhaltung gemahnt.
Abstimmung Brexit-Handelspakt
Eine Flagge der Europäischen Union und eine Flagge von Grossbritannien wehen vor dem Parlament in Westminster. - dpa

Die Streitpunkte müssten ruhig besprochen werden, sagte eine Kommissionssprecherin am Donnerstag. Zugleich beklagte die Brüsseler Behörde einen britischen Verstoss gegen den Brexit-Handelspakt. «Die Kommission hat Grossbritannien klargemacht, dass die Vorgaben des Handels- und Kooperationsabkommens nicht respektiert wurden», teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit.

Bis zu einer weiteren Begründung aus London sollten die Auflagen nicht gelten. Die britische Regierung hatte nach Darstellung der EU-Kommission Fischern aus der EU Lizenzen zum Fang in britischen Gewässern nur unter Auflagen erteilt. Dies sei der Kommission am 30. April angezeigt worden, mit Geltung zum 1. Mai. Zwar dürfe Fischfang beschränkt werde, um Bestände zu erhalten, sagte die Sprecherin. Aus Brüsseler Sicht war jedoch die Frist zu kurz, und es steht die Frage im Raum, ob EU-Fischer diskriminiert wurden.

Der Streit zwischen Frankreich und Grossbritannien war zuletzt eskaliert. Frankreich hatte mit Unterbrechung der Stromversorgung für die zu britischem Kronbesitz gehörende Kanalinsel Jersey gedroht. Daraufhin schickte der britische Premierminister Boris Johnson zwei Patrouillenboote nach Jersey, um die Lage zu überwachen. Auch Frankreich hat zwei Marineschiffe in Bewegung gesetzt. Französische Fischer demonstrierten am Donnerstag vor der Insel und blockierten die Hafenausfahrt von St. Helier.

Der Zugang von EU-Fischern zu britischen Gewässern und die Fangmengen waren nach langem Streit Ende Dezember im Brexit-Handelspakt geklärt worden. Der damals gefundene Kompromiss sieht eine Übergangsphase von fünfeinhalb Jahren vor, in der EU-Fischer in britischen Gewässern 25 Prozent weniger fischen dürfen als vor dem britischen EU-Austritt. Anschliessend soll dies jährlich festgelegt werden.

Stellt die EU förmlich einen britischen Verstoss gegen das Handelsabkommen fest, könnte ein Schlichtungsverfahren angestrengt werden. So weit sei man aber noch längst nicht, hiess es aus der EU-Kommission. Derzeit brauche man vor allem mehr Informationen. Die Kommission stehe in engem Kontakt mit Grossbritannien und Frankreich.

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